Von Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Hartz IV bedeutet Armut und Ausgrenzung per Gesetz. 14 Jahre praktische Erfahrung mit Hartz IV haben uns in dieser Ansicht bestärkt. Deswegen werden wir nicht ruhen und nicht nachlassen in unserem Widerstand gegen diese Politik der Schikane und Entrechtung, die in der Tradition der entmündigenden Armenpolitik steht.
DIE LINKE macht sich immer wieder stark dafür, dass es grundlegende Alternativen zu Hartz IV gibt. Und wir thematisieren die konkreten Probleme, die durch diese Politik der Bundesregierung entstehen.
So zum Beispiel bei den angeblich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen, die oft aber nicht ausreichen, um die tatsächlich anfallenden Mietkosten zu decken. Über eine halbe Milliarde Euro werden jährlich den betroffenen Menschen in Hartz IV für die Deckung ihrer tatsächlichen Mietkosten vorenthalten. Sie bekommen vom Jobcenter nur die angeblich angemessenen Kosten ersetzt. Das ist oft weniger als die Miete wirklich kostet. Das verbirgt sich hinter dem Begriff Wohnkostenlücke.
Die Menschen reagieren auf unterschiedliche Art und Weise auf dieses Problem. Die einen sehen sich gezwungen, ihr vertrautes Wohnumfeld zu verlassen. Gesellschaftlich befördert das die Konzentration von ärmeren Menschen in einzelnen Stadtteilen. Andere wiederum sparen sich die Differenz zwischen den vom Jobcenter ersetzten Wohnkosten und den höheren tatsächlich anfallenden Wohnkosten vom Munde ab. Und das von einem Hartz-IV-Regelsatz, der ohnehin viel zu niedrig ist.
Wohnkostenlücke schließen
Deshalb haben wir Anfang des Jahres einen Antrag zu ausreichenden Leistungen für die Wohnung bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen eingebracht: "Wohnkostenlücke schließen – ‚Kosten der Unterkunft‘ existenzsichernd gestalten" (PDF). Darin fordern wir die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass auch Grundsicherungsbeziehende das Recht erhalten, sich eine ordentliche Wohnung zu leisten. Es muss damit Schluss sein, dass sich Menschen die Miete vom Munde absparen müssen. Der als angemessen anerkannte Wohnraum muss tatsächlich und ausreichend verfügbar sein. Zur Ermittlung der Angemessenheitswerte müssen die Mietentwicklungen berücksichtigt werden. Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Zwangsumzüge sollen vermieden werden. Sanktionen inklusive der Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sind abzuschaffen. Die Sonderregelung für unter 25-Jährige, die sie regelmäßig zum Wohnen bei den Eltern verpflichtet, ist aufzuheben. Allen Erwachsenen ist die Gründung eines eigenen Haushalts zu ermöglichen. Kautionen für die Miete oder anfallende Genossenschaftsanteile sind vom Jobcenter zu übernehmen. Mietschulden sind ebenfalls vom Jobcenter zu übernehmen, wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden werden kann oder eine Kündigung der Wohnung unwirksam wird. Sie können als Beilhilfe vom Jobcenter übernommen werden. Damit sich auch Hartz-IV-Beziehende rechtlich zur Wehr setzen können, sollen Mitgliedsbeiträge in Mietervereinigungen oder die Kosten für Beratung und Vertretung durch Mietervereinigungen durch das Jobcenter übernommen werden. Grundsätzlich wollen wir, dass der Mietenanstieg gestoppt wird und der Kündigungsschutz verbessert wird.