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Hartz-IV-Erhöhung: An der Realität vorbeigerechnet

Nachricht von Amira Mohamed Ali,

Die Bundesregierung will trotz gravierender Unterfinanzierung der Hartz-IV-Beziehenden an der Berechungsgrundlage, der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), festhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von Amira Mohamed Ali hervor.

Ende August hatte eine Studie festgestellt, dass der Hartz-IV-Regelsatz die Stromkosten nicht abdeckt. Im Durchschnitt sei die Strompauschale um 22 Prozent zu niedrig bemessen. Amira Mohamed Ali stellte daraufhin die Bundesregierung zur Rede. In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung, dass sie an dem umstrittenen Berechungsverfahrung festhalten will.

"Seit Jahren kommt bei dieser Berechnungsgrundlage zu wenig Geld für die Hartz-IV-Empfänger heraus", kommentiert die Fraktionsvorsitzende Mohamed Ali. "Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe taugt nichts. Es wäre besser Arbeitslose zu ihren tatsächlichen Ausgaben zu befragen und dann das Arbeitslosengeld anhand dieser Informationen zu berechnen.“

Die Hartz-IV-Regelsätze sollen im nächsten Jahr höher ausfallen als bisher geplant. Das hat das Bundesarbeitsministerium am vergangenen Dienstag mitgeteilt. So sollen etwa alleinstehende Erwachsene statt wie geplant 7 Euro nun 14 Euro mehr bekommen. Sie bekämen demnach künftig 446 Euro im Monat. Dazu erklärt Mohamed Ali:

"Der neue Hartz-IV-Satz ist immer noch viel zu niedrig. Selbst für grundlegende Dinge wie Strom oder eine gesunde Ernährung reicht das Geld nicht. Hartz IV bleibt damit ein menschenunwürdiges System. Es muss dringend durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die vor Armut schützt."