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Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz festschreiben

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Plädoyer, Rückblicke und Ausblicke der Wohnungspolitischen Konferenz der LINKEN am 17.und 18. Juni in Berlin

"Sage mir, wo du wohnst, und ich sage dir, wer du bist." Mit dieser Provokation begann Heidrun Bluhm die Hauptrede auf der wohnungspolitischen Konferenz der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Die Konferenz unter dem Titel »Die geteilte Stadt – Berlin ist überall« zog linke Politprominenz aus Bund und Ländern sowie ausländische Gastredner an. Dietmar Bartsch und Gesine Lötzsch trugen mit ihren Grußworten und Gastbeiträgen zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Konferenz bei.

Gregor Gysi schließlich bezog in seinem Schlusswort das Anliegen der Konferenz, den Kampf um die Verankerung sozialer Rechte - so auch des Rechts auf Wohnen - im Grundgesetz, in die aktuelle Programmdebatte und die tagespolitischen Schwerpunktsetzungen der Partei ein. Landespolitiker der LINKEN aus Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfahlen, Gäste aus Österreich und Polen sowie aus bundesweiten wohnungspolitischen Fachverbänden brachten ihren Teil in eine spannende Debatte auf inhaltlich hohem Niveau ein.

Wohnen und Wohnumfeld sind elementare Existenz- und Reproduktionsbedingungen für alle Menschen. Nicht nur nach Einschätzung der LINKEN sondern auch der einschlägigen Fachverbände und selbst regierungsamtlicher Gutachten steht die Gesellschaft hier vor Herausforderungen, die die Wohnungswirtschaft mit den bisher üblichen Mitteln und Instrumenten nicht mehr bewältigen kann.

Die Probleme und ihre Auswirkungen, mit denen wir es zu tun haben und mit denen sich auch die nächsten Generationen noch herumschlagen werden müssen, haben gesellschaftliche, im Kern marktwirtschaftliche Ursachen. Die herrschende Politik agiert aber nicht. Sie reagiert darauf, wie sie es immer getan hat, wenn sie dazu gezwungen war: mit Marktanreizprogrammen.  Genau das ist falsch, und die Mieterinnen und Mieter sollen es bezahlen. Das Mietrecht regelt, dass der Vermieter zur Refinanzierung seiner Investition elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen kann.

Diese elfprozentige Mieterhöhung bedeutet für den Vermieter, dass sich nach rund neun Jahren seine Investition amortisiert hat. Für den Mieter aber bedeutet die elfprozentige Umlage eine reale Nettomietsteigerung von mehr als 50 Prozent. Das ist nicht nur eine unzumutbare Härte, sondern bedeutet für viele ein Armutsrisiko und den Zwang, in billigeren Wohnraum umziehen zu müssen. In einem eigenen Mietrechtsantrag, den DIE LINKE auf der Konferenz erstmalig öffentlich vorstellte, fordert die Fraktion, die Umlage der Modernisierungskosten auf 5 Prozent der jährlichen Kaltmiete zu begrenzen. Notwendig ist eine massive Umverteilung im Bundeshaushalt zu Gunsten der energetischen Sanierung, des barrierefreien Wohnens und der Wohnumfeldverbesserung. Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben. Deswegen soll das Wohngeld an die wachsenden Wohnkosten angepasst werden.

Unter dem Strich soll kein Haushalt mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens für Wohnkosten ausgeben müssen, damit genügend Geld für die notwendigen Dinge des täglichen Lebens, aber auch für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe übrig bleibt. Da schon jetzt viele Haushalte mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für das Wohnen aufwenden, liegt auf der Hand, dass energetische Sanierung und barrierefreier Umbau der Wohnungen von einer massiven und dauerhaften Subjektförderung flankiert werden müssen. Ohne dies werden energetische Sanierung und barrierefreier Umbau von den Mieterinnen und Mietern nicht nur nicht akzeptiert werden können. Sie sind auch wirtschaftlich unmöglich.

Es stellt sich die Frage, ob eine wie auch immer ausgestattete staatliche Förderung der privaten Wohnungswirtschaft überhaupt die Lösung sein kann. Unter den heute herrschenden Eigentumsverhältnissen bedeutet die traditionelle Form staatlicher Förderung immer: Öffentliches Geld fließt in private Kassen. Auf diese Weise wird eine Spirale in Gang gesetzt, die bestenfalls die Konjunktur belebt. Die eigentlich gesellschaftlich notwendigen Ziele, nämlich die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren, barrierearmen, klimagerechten Wohnungen zu versorgen, werden so zu einer Nebensache. Das ist so, weil nicht die Politik bestimmt, wie die Wohnungswirtschaft sich zu entwickeln hat, sondern die Wirtschaft der Politik vorgibt, welche Rahmenbedingungen die zu liefern hat.

Auch auf diesem Feld muss die Politik das Primat gegenüber der Ökonomie gewinnen und die Bedürfnisse der Menschen an den Ausgangspunkt politischer Konzepte und Entscheidungen stellen. Die Politik muss sich von der Vorstellung trennen, soziale, demographische und ökologische Probleme mit zeitweilig angelegten Förderkampagnen lösen zu können. Sie muss begreifen, dass die Wohnungsfrage eine dauerhafte, sich immer wieder reproduzierende Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge von Bund Ländern und Kommunen ist. Notwendig ist eine deutliche und dauerhafte Stärkung der kommunalen Wohnungsgesellschaften durch jährliche Zuführung von Eigenkapital aus kommunalen, Landes – und Bundeshaushalten.

Wenn man Wohnen als politisches Anliegen der Daseinsvorsorge auffasst, so wie DIE LINKE das will, muss auch an die Einbeziehung von Ver- und Entsorgungsunternehmen in diese Aufgabe gedacht werden. Die Versorgung der Mieterinnen und Mieter mit Energie und Wasser, die Entsorgung von Abwasser und Müll verursachen neben der Netto-Kaltmiete einen großen Teil der Gesamtwohnkosten. Deshalb müssen auch diese Aufgaben kommunalisiert und unter wohnungswirtschaftlichen Leistungen subsummiert werden. Es wäre daher nur konsequent, wenn man dem gesamten Aufgabenkomplex, der zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand vorzuhalten ist, wieder die Gemeinnützigkeit zuerkennt. Das würde Kosten dämpfend wirken, Renditebestrebungen entgegenwirken und den Unternehmen einen klaren gesellschaftlichen Auftrag zuweisen.

DIE LINKE geht mit diesen Überlegungen über das bisherige Denken in Marktkategorien hinaus.
Die Fraktion will die Menschen mit ihrem Bedürfnis nach sicherem, bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnen nicht mehr nur als Marktteilnehmer definieren. DIE LINKE will, dass die Menschen selbst mit ihren Grundbedürfnissen zum Ausgangspunkt politischen Handelns werden, dass die Politik auf eine solche Denk- und Verhaltensweise verpflichtet wird. Soziale Bedürfnisse der Menschen müssen zu sozialen Rechten werden. Das Grundrecht auf Wohnen gehört dazu und muss deshalb im Grundgesetz festgeschrieben werden.