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Grundgesetz-Artikel 3 um Schutz der »sexuellen Identität« ergänzen!

Nachricht von Doris Achelwilm,

Am Mittwoch hat Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zusammen mit ihren Kolleg*innen Dr. Jens Brandenburg (FDP) und Ulle Schauws (Grüne) einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes vorgestellt. Nach Auffassung der drei Fraktionen soll in den Gleichbehandlungsartikel aufgenommen werden, dass niemand aufgrund der sexuellen Identität benachteiligt werden darf.  

Als das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 verkündet wurde, war die von den Nationalsozialisten verschärfte Kriminalisierung schwulen Begehrens weiterhin gesellschaftlicher Konsens: Der §175 StGB wurde erstmals 1969 entschärft und 1994 dann endlich abgeschafft. Lesbisches, unabhängiges Leben wurde auf anderen Wegen, durch patriarchale, auch gewaltvolle Gesellschaftsstrukturen, die Versorgerehe und das zu alledem passende Rechtssystem für viele Frauen unmöglich gemacht. Nach den gesellschaftlichen Fortschritten, die in der Frauen-, Lesben- und Schwulenbewegung der 1960er- und 1970er-Jahre hart erkämpft wurden, ist es an der Zeit, das aufzunehmen, was vor 70 Jahren nicht im Grundgesetz verankert wurde: der ausdrückliche Schutz vor Benachteiligungen im alltäglichen Leben aufgrund der sexuellen Identität.

Das erste Mal wurde dies 1994 im Bundestag breit diskutiert und von den Unionsparteien abgewehrt. Seit 2009 fordern der Lesben- und Schwulenverband sowie die jährlich über 2 Millionen Teilnehmenden der CSD-Demonstrationen die Ergänzung von Artikel 3 GG. Die Landesverfassungen Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen beinhalten bereits ein Verbot der Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität (bzw. Orientierung). International findet sich in den Verfassungen Portugals, Schwedens und Südafrikas ein entsprechendes Diskriminierungsverbot. In Deutschland hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Juni 2018 die in BRD und DDR verfolgten Homosexuellen um Entschuldigung gebeten und bekräftigt, dass die Würde aller Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Trans* und Intergeschlechtlichen unantastbar sei und sie alle unter dem Schutz des Staates stünden.

Doris Achelwilm kommentiert: "Gesetzgebung und Rechtsprechung sollten diesen Schutz und die grundlegende Gleichberechtigung klar zum Ausdruck bringen. Es ist an der Zeit, zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und 25 Jahre nach der letzten Bundestagsdebatte zum Thema den nächsten Schritt zu machen. DIE LINKE will geschlechtliche, körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ohne rechtliche Benachteiligung. Gerade in Zeiten des rechten und reaktionären Rollbacks gilt es, diesen Anspruch zu stärken und mehr als die Verteidigung des Status quo einzufordern. Eine ausdrückliche Anerkennung der sexuellen Identität auf Verfassungsebene ist eine besondere Klarstellung, dass Lesbisch-, Schwul- und Bi-Sein hierzulande geschützt ist und kein Grund für Ausgrenzung, Gewalt, Diskriminierung und Repressionen sein darf."