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Gleichbehandlung muss auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten

Nachricht von Doris Achelwilm,

Hier geht es zur aktuellen Teilveröffentlichung der Studie (PDF).

Jede*r Dritte in Deutschland ist von Diskriminierung betroffen. Gerade am Arbeitsplatz ist sie weit verbreitet. Eine Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt nun: Auch die Häuser des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nicht frei davon. Das ist eines der Ergebnisse einer Befragung zur sozialen Situation der dortigen sogenannten „festen freien“ Mitarbeiter*innen.

In der Online-Befragung im Sommer 2018 berichtete jede*r vierte der knapp 2000 befragten „festen freien“ Mitarbeiter*innen, während der Tätigkeit für die Öffentlich-Rechtlichen bereits Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung bzw. Mobbing, sexualisierte oder physische Gewalt erlebt zu haben. Jede*r zweite Befragte gab an, so etwas beobachtet zu haben. Frauen waren weitaus häufiger betroffen als Männer. Von den verhältnismäßig wenigen Beschäftigten mit Migrationshintergrund berichtete fast die Hälfte von Diskriminierungserfahrungen – und damit weitaus mehr als unter den Mitarbeiter*innen ohne Migrationsgeschichte.

Bei vielen der in der vorliegenden Befragung geschilderten Fälle handelt es sich um offensichtliche Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses verpflichtet Arbeitgeber*innen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung zu treffen. Gerade von beitragsfinanzierten Organisationen, die eine wichtige Funktion für die Demokratie bereitstellen, wird ein hohes Maß an Professionalität erwartet – zumal es bei den freien Mitarbeiter*innen um eine besonders wenig abgesicherte Gruppe geht. Die nun vorgestellte Untersuchung zeigt jedoch, dass der Handlungsbedarf gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz auch bei den Öffentlich-Rechtlichen groß ist.

DIE LINKE fordert von der Bundesregierung nun Nachbesserungen im Bundespersonalvertretungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, damit diese auch für die freien Mitarbeiter*innen bei den Öffentlich-Rechtlichen gelten. Zudem fordert sie die Etablierung eines Verbandsklagerechts, damit Antidiskriminierungsverbände gerichtlich für die Rechte Betroffener vorgehen können.

Auch die Rundfunkhäuser müssen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer freien Mitarbeiter*innen aktiv werden. Bei vielen Rundfunkhäusern besteht Potenzial in der Stärkung präventiver betrieblicher Strukturen wie der Personalräte und der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Weiterhin sollten Vorgesetzte für die besondere Abhängigkeit freier Mitarbeiter*innen sensibilisiert und Strukturen zur Ahndung von Verstößen gegen das AGG eingerichtet werden. Die gesamte Studie zur sozialen Lage der freien Mitarbeiter*innen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird Ende Januar 2019 veröffentlicht.

Hier geht es zur aktuellen Teilveröffentlichung der Studie (PDF).