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Girokonto für jedermann

Nachricht von Barbara Höll,

Die Bundesregierung veröffentlichte am 14. Juli 2006 ihren 4. Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Girokonto für jedermann. Diese Empfehlung besteht seit 1995 und hat für die Banken und Kreditanstalten keinerlei rechtlich verbindenden Charakter. Der Bericht leistet einen Offenbarungseid, da die Bundesregierung darin eingestehen muss, dass sich diese Empfehlung nicht bewährt hat. Banken und Institute der Kreditwirtschaft bemühen sich kaum, trotz Aufforderung durch das Bundesfinanzministerium, verwertbare Daten zur Anzahl der Kontoverweigerungen zur Verfügung zu stellen. Es existiert kein empirisches Material über die wirkliche Zahl kontoloser Menschen in Deutschland.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. vom 16. Februar 2006 zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen zeigt den Weg von einer nicht bindenden Empfehlung, hin zu einer notwendigen gesetzlichen Regelung.

Die am 29. November 2006 stattgefundene Anhörung zum Girokonto für jedermann im Deutschen Bundestag wird mit Experten aus Wissenschaft, Finanzwirtschaft, Politik und Wohlfahrtsverbänden den Bericht der Bundesregierung bewerten. Über Ergebnisse und das weitere Vorgehen der Fraktion DIE LINKE. wird in einem der nächsten Newsletter informiert