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Geheimhaltungspolitik der Bundesregierung zum Thema Nazimordserie

Nachricht von Ulla Jelpke, Petra Pau,

 

Mit der Antwort auf die Anfrage zu „Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus“ hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass ihr Interesse an einer umfassenden und öffentlichen Aufklärung des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Thema Rechtsterrorismus nur gering ist. Auch angesichts einer Serie von neun rassistischen Morden und dem Mord an einer Polizistin durch Nazis ist der Bundesregierung der vermeintliche Schutz ihrer Geheimdienstarbeit wichtiger als eine öffentliche Aufklärung. Gleich drei Teilantworten stuft die Bundesregierung als VS-NfD (Verschlussache-Nur für den Dienstgebrauch), d.h., sie können nur im Geheimschutzraum des Bundestages von dazu berechtigten Personen eingesehen werden. Öffentlich machen darf man diese Antworten nicht. Für andere Antworten verbietet es sich aus Sicht der Bundesregierung, diese überhaupt zu verschriftlichen – so geheim seien die Antworten.

Für Ulla Jelpke zeigt dieses Antwortverhalten der Bundesregierung, „dass das Gerede von einer schonungslosen Aufklärung der Nazimordserie sich schnell als Luftnummer erwiesen hat. Die Sicherheitsbehörden wollen ihre Geheimdienstspiele weitertreiben und verweigern sich jeder effektiven Kontrolle durch das Parlament.“ Petar Pau bemerkte zur teilweisen Nichtantwort: „Auch das Nichts ist geheim, denn allzu viele Erkenntnisse scheinen die diversen Gremien der Sicherheitsbehörden zum Thema ja nicht gesammelt zu haben, sieht man sich die Ergebnisse der Zwickauer Zelle an.“

Doch auch das was von der Bundesregierung beantwortet wird, wirft weitere Fragen auf: Welche Erkenntnisse wurden in den zahlreichen Gruppen, Abteilungen etc. gesammelt, die die Sicherheitsbehörden zum Thema Rechtsextremismus auf die Beine gestellt haben? Wie kann es sein, dass eine rassistische Mordserie, verübt durch ein Nazitrio und gestützt durch ein Umfeld von mehreren Dutzend Menschen über zehn Jahre nicht erkannt wurde? Was berichten die V-Leute aus der Szene den Diensten wirklich, welchen Nutzen haben sie, wenn sie zur Aufklärung der Morde nichts beitragen konnten und was wird von Seiten der Dienste verschwiegen, um eben diese V-Leute zu schützen?

Seit 2003 gibt es beim BKA eine „Arbeitsgruppe Operativer Informationsaustausch Rechtsextremismus (AG OIREX)“. Ihr gehören neben dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und seit 2007 der Generalbundesanwalt (GBA) an. Ausgangspunkt für die Gründung dieses Gremiums war die Bitte des Inneministers ans BKA, um „Einrichtung eines ‚operativen Informations- und Analyseboards Kameradschaften‘“ (früher AG OIK, später AG OIREX). Die gewonnenen Erkenntnisse sollten in exekutive Maßnahmen umgesetzt werden mit denen „erkannte Strukturen bereits im Ansatz zerschlagen werden. Dabei sind die hohe Gewaltbereitschaft, die Affinität zu Waffen und Sprengstoff und vor allem die Bezüge zur Allgemeinkriminalität zu berücksichtigen.“ Hätte man hier nicht auf das seit 1998 abgetauchte Trio kommen können und eine Verbindung zur rassistischen Mordserie herstellen müssen? Statt dessen sind die Bundesbehörden einschließlich der zuständigen Bundesinnenminister von SPD, CDU und CSU den umgekehrten Weg gegangen: statt in Waffenfunden bei Neonazis Anhaltspunkte für eine Vorbereitung auf terroristische Aktionen zu sehen, wurden sie als Ausdruck allgemeiner Waffenbegeisterung in der Neonazi-Szene verharmlost. Dass Neonazis, die Waffen sammeln, sie auch benutzen, zeigt die NSU in erschreckender Weise.

Schon 1992 wurde die „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere Fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) durch die Bundesregierung ins Leben gerufen. Auch hier wurde nicht einmal die möglicherweise rassistische Motivation der Mordserie erwogen. Stattdessen wurde diese Informationsgruppe im Laufe der 2000er Jahre – also parallel zur Mordserie – immer weniger genutzt und 2007 schließlich ganz eingestellt.

Warum wurden nicht nur beim Bundesamt für Verfassungsschutz sondern, wie die Antwort erhellt, auch beim BKA Abteilungen gegen Rechts- und sogenannten Linksextremismus schon im Jahr 2000 zusammengelegt? Hat der Extremismusansatz auch hier zu einer selbstverschuldeten Blindheit gegenüber rechts geführt?

Die Antworten und noch mehr die Nicht-Antworten der Bundesregierung bieten viel Stoff für die politische Auseinandersetzung. DIE LINKE wird sich nicht mit dieser Art der Geheimhaltungspolitik abfinden und alle Wege ausschöpfen, das Thema öffentlich zu verhandeln.

 

www.linksfraktion.de, 15. Februar 2012