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Gegen die Wand

Im Wortlaut von Jan Korte,

Regierungsentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes von den Sachverständigen im Innenausschuss sauber zerpflückt

 

Von Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Leiter des Arbeitskreises Demokratie, Recht und Gesellschaftsentwicklung

 

Seit Jahren fordert die EU von der Bundesregierung, auch im Bund die vollständige Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu sichern und sie endlich aus der Dienst- und Rechtsaufsicht des Innenministeriums (und der Bundesregierung) zu entlassen. Alle Ausreden und Ausflüchte waren aufgebraucht, die Zeit drängte. Nun gut, dachte sich also die Regierung, wenn wir die BfDI aus unserer Obhut entlassen müssen, dann setzen wir sie eben frei, aber schwächen sie gleichzeitig so, dass sie mit ihrer Freiheit nicht allzu viel anfangen kann.

Dementsprechend wurde kürzlich ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die BfDI zwar zu einer obersten Bundesbehörde macht, ihr gleichzeitig aber bis zur Lächerlichkeit die nötigen personellen und finanziellen Mittel verweigert und der sie darüber hinaus per Gesetz zu einem Dienstort Bonn verdonnert. Und als wäre das nicht schon mehr als genug, wurde ihr auch noch ein für Zeiten von NSU und NSA maßgeschneiderter Maulkorb umgehängt: Zeugenaussagen oder Aussagen vor Untersuchungsausschüssen als Sachverständige sollen von dem Einverständnis der Bundesregierung abhängig gemacht werden; Bei allem, was die Regierung dem sogenannten Bereich der exekutiven Eigenverantwortung zurechnen könnte, soll die BfDI nicht selbst und frei über eine Aussage entscheiden können…

Am 01. Dezember zerlegten nun sechs von sieben Sachverständigen in einer Anhörung des Innenausschusses mit unterschiedlicher Konsequenz, aber deutlich den Regierungsentwurf. Ungeschoren ließen sie eigentlich nur das Gerüst – die Konstruktion als oberste Bundesbehörde.

Alles andere, von den Maulkorbregelungen bis zur Personalplanung, die nach einhelliger Auffassung der Sachverständigen nicht einmal ausreichend sei, um die Funktionsfähigkeit der Behörde, angesichts permanent steigender und teilweise gesetzlich geforderter Aufgaben, aufrecht zu erhalten, wurde abgelehnt. Das Personal, so betonte auch die BfDI auf Nachfrage noch einmal, sei nicht ausreichend, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderten engmaschigen Kontrollen der Anti-Terror-Datei gewährleisten zu können.

Wenn der Sachverstand in Anhörungen des Bundestages noch irgendeine Rolle spielt, kann dieser Entwurf nicht verabschiedet werden.

Und die Sachverständigen arbeiteten deutlich heraus, dass auch ein neuer Anlauf nicht nur die kritisierten Punkte ausschließen, sondern umfassender angelegt sein muss. So forderten sie insbesondere:

  • Deutlich mehr Personal und finanzielle Mittel, um die Funktionsfähigkeit einer obersten Bundesbehörde mit einer unglaublichen Aufgabenvielfalt herzustellen
  • Wirksame Sanktionsbefugnisse für die BfDI, damit sie Bußgelder nicht nur aussprechen, sondern auch eintreiben kann
  • Mitwirkungsmöglichkeiten in Strafverfahren bei Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Streichung der Maulkorbregelungen, weil sie gegen die geforderte wirksame Unabhängigkeit verstoßen
  • Eigenständiges Auftrittsrecht der BfDI im Bundestag und seinen Ausschüssen
  • Neuregelung der Bestellung/Berufung der BfDI: Die bisherige Regelung, wonach die Regierung dem Parlament einen Vorschlag unterbreitet und das Parlament ohne Debatte zustimmt, genügt nicht der geforderten Unabhängigkeit und muss geändert werden.

Die Bundesregierung ist mit ihrem Versuch, eine Pseudo-Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten gesetzlich festzuschreiben, grandios gescheitert. Einmal mehr hat sie unter Beweis gestellt, dass der Datenschutz bei ihr in denkbar schlechten Händen ist. Da sie sich aber auch früher als weitgehend beratungsresistent erwiesen hat, wird es nicht zuletzt darauf ankommen, dass auch die Öffentlichkeit ihr den Gesetzentwurf um die Ohren haut.
 

linksfraktion.de, 2. Dezember 2014