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Fulminantes Versagen beim Krippenausbau

Kolumne von Diana Golze,

Von Diana Golze, kinderpolitische Sprecherin, Mitglied des Vorstandes und Leiterin des Arbeitskreises Arbeit, Gesundheit und Soziales der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag



Gemeinhin muss für Leistungen gezahlt werden. Nicht so beim Betreuungsgeld. Hier wird gezahlt, weil es keine Leistung gibt. Wie beim katholischen Ablasshandel kauft sich die Bundesregierung von ihrer Verpflichtung frei, ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige einzulösen. Ob dies mehr der bajuwarischen Ideologie der CSU geschuldet ist, die Frau im Haus zu halten, oder aber der bequeme und preiswerte Ausstieg aus der Rechtsverpflichtung, sei dahin gestellt. Die Bundesregierung handelt nicht immer rational. So ist ihr Verhalten oft nicht erklärbar. Auf keinen Fall ist das Betreuungsgeld ein Äquivalent für den Verzicht auf einen Krippenplatz. Schon gar nicht kann das Betreuungsgeld als Anerkennung für erzieherische Leistungen gewertet werden. Wäre dies so, dann müssten alle Eltern diese Leistung erhalten. Dies ist aber nicht so, da beispielsweise Eltern, die Hartz IV beziehen, keinen Nutzen aus dem Betreuungsgeld ziehen werden.

Das Betreuungsgeld ist auch kein Mittel, um echte Wahlfreiheit für Eltern herzustellen, wie die Bundesregierung die Flucht aus ihrer Rechtsverpflichtung ideologisch verkleistert. Dies gilt schon deswegen nicht, da Krippenplätze – besonders im Westen – Mangelware sind. Wenn die Nachfrage nach Krippenplätzen das Angebot bei weitem übersteigt, kann eine Wahlfreiheit nicht eingelöst werden. Und überhaupt: Wo liegt der Vergleich zwischen einer guten Ganztagsbetreuung in einer Krippe und 100 beziehungsweise 150 Euro auf die Hand? Kann man jemandem ein Pferd andrehen, der eigentlich ein Auto braucht? Kann man dieser Person sagen: Du hast die Wahl. Nimm das Pferd oder lass es! Autos sind vergriffen.

Ist es nicht vielmehr so, dass nur die Eltern eine Entscheidungsfreiheit haben, die über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, die Betreuung ihres Kindes zu organisieren, wie es ihnen genehm ist? Wer materiell gut gebettet ist, dem stehen alle Entscheidungen frei. Gehe ich arbeiten oder setze ich eine Zeit aus? Nehme ich einen Krippenplatz oder suche ich mir privat eine Betreuung? Für gut situierte Familien ist das Betreuungsgeld ein nettes Zubrot, auf das sie allerdings nicht angewiesen sind. Ein klassischer Mitnahmeeffekt. Das bisschen Peanuts beeinflusst ihre Entscheidung nicht.

Wen glaubt denn die Bundesregierung, bestechen zu können, um ihr fulminantes Versagen beim Krippenausbau zu vertuschen? Wer soll auf seinen Krippenplatz verzichten, um der Bundesregierung ein Waterloo beim Krippenausbau zu ersparen?
Der materielle Anreiz, der mit dem Betreuungsgeld gesetzt wird, hat seine größte Wirkung bei Familien mit geringem Einkommen. Wer mit seinen Kindern knapp oberhalb des Existenzminimums lebt, braucht jeden Cent. Hier ist der materielle Anreiz am größten, auf den Krippenplatz zu verzichten.

Und genau hier liegt die Gemeinheit des Vorhabens, die Hinterhältigkeit des Betreuungsgeldes und die grenzenlose Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung. Anstatt den öffentlichen Erziehungsauftrag des Staates insbesondere gegenüber den Kindern von Eltern mit geringen Einkommen zu realisieren, wird hier mit Geld gelockt, damit eine frühzeitige öffentliche Betreuung und Bildung unterbleibt.  Die Kinder können sich nicht wehren, wenn der Staat falsche Fährten legt und vielen von ihnen so der Zugang zu früher Förderung versperrt ist.

Ministerin Schröder versündigt sich an den Kindern der Armen. Dem katholischen Seehofer ist es wurscht. Er treibt die fragile Regierung wie eine Schafherde vor sich her, denn in Bayern ist nächstes Jahr Landtagswahl. Ihm bleibt noch mehr als ein Jahr, um innerhalb der Koalition deutliche bayerische Duftmarken zu setzen, die sich zu Hause gut verkaufen lassen. So wird das Betreuungsgeld nicht der einzige Unsinn bleiben, den die Regierung noch auf die Schiene setzen wird.