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Für eine sichere Perspektive im Aufenthaltsrecht

Kolumne von Ulla Jelpke,

Von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Jährlich verlieren tausende Menschen ihren Aufenthaltstitel, weil sie durch die Maschen des humanitären Aufenthaltsrechts fallen, eine Abschiebung aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Sie gelten als ausreisepflichtig, ihr Aufenthalt ist nur »geduldet« - und das über Jahre und Jahrzehnte. Dies bedeutet ein »Leben auf Abruf«, immer in der Angst vor der drohenden Abschiebung. Da die Duldung immer wieder verlängert wird, spricht man von »Kettenduldungen«. Seit zehn Jahren debattieren Innen- und MigrationspolitikerInnen dieses Problem. Auch die Fraktion DIE LINKE hat hierzu Vorschläge unterbreitet. Wir haben gefordert, die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen lediglich an die Aufenthaltsdauer zu koppeln: nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland soll jeder eine Aufenthaltserlaubnis und damit eine sichere Perspektive bekommen. Union und FDP dagegen beharren auf dem Prinzip, dass nur jene bleiben dürfen, deren Aufenthalt sich ökonomisch »lohnt«.

Doch die Koalition selber hat keine Alternativen anzubieten. Der Koalitionsvertrag geht auf das Problem der »Kettenduldung« gar nicht ein. Derzeit ist noch eine Regelung in Kraft, die für langjährig Geduldete zum Stichtag 01. Juli 2007 eine Lösung bringen sollte - aber nur unter der Bedingung, dass sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern konnten. Nach jahrelangem Arbeitsverbot und eingeschränkter Bewegungsfreiheit und angesichts der wirtschaftlichen Lage war es nicht verwunderlich, dass dies nur wenigen Betroffenen gelungen ist. Folge: Nach dieser »Altfallregelung« haben 30.000 Menschen lediglich eine Aufenthaltserlaubnis »auf Probe« erhalten.

Diese Aufenthaltserlaubnisse »auf Probe« laufen Ende des Jahres aus. Was tat die neue Koalition? Sie übertrug die Lösung des Problems an die Innenminister und -senatoren der Länder. Anfang Dezember haben diese dann beschlossen: die geltende gesetzliche »Altfallregelung« wird einfach zwei Jahre länger angewendet. Das ist schon rechtlich hoch problematisch, weil die Aufenthaltserlaubnis »auf Probe« extra für die »Altfallregelung« eingeführt wurde, außerhalb der bestehenden Gesetzessystematik. Sie hat sowieso nur einen einzigen Zweck: der Familiennachzug wird unterbunden, außerdem kann die Aufenthaltserlaubnis »auf Probe« nicht in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

Die Unionshardliner Schünemann (Niedersachsen) und Herrmann (Bayern) wollen so »Zuwanderung in die Sozialsysteme« verhindern. Doch die Menschen, um die es hier geht, sind schon lange da, manche mehr als zehn Jahre. Sie brauchen gar nicht »zuwandern«, weil sie ein Bestandteil der Gesellschaft sind. CDU und CSU weigern sich hartnäckig, diesen Umstand endlich anzuerkennen. Es ist bezeichnend, wenn selbst ein ehemaliger »Schwarzer Sheriff« wie Rudolf Seiters (Bundesinnenminister 1991-93), heute Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, erklärt: »Ein dauerhaftes Bleiberecht für diese Menschen wäre menschlich das Richtige und würde ein starkes Signal zur Integration von Ausländern setzen. Eine sichere Lebensperspektive ist ein menschliches Grundbedürfnis.« Dem ist nichts hinzuzufügen.