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Freies Internet für alle

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Von Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

 

Ende April kündigte die Deutsche Telekom an, ab Mai 2013 nur noch Tarife mit einem Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das heißt, die Telekom bietet keine echten Flatrates mehr an, bei der jede Kundin und jeder Kunde nach Lust und Laune im Internet surfen kann. Die Telekom bietet stattdessen die maximale Geschwindigkeit des gebuchten  Internetanschlusses nur noch so lange an, bis ein bestimmtes Kontingent an Daten erreicht ist. Danach wird die Geschwindigkeit soweit gedrosselt, dass allerhöchstens noch das normale Surfen und das Abrufen von E-Mails möglich ist. Diese Drosselung gilt allerdings nicht für bestimmte Dienste. Diese werden auch nicht auf das Daten-Volumen angerechnet. Das ist zum Beispiel der Telekom-eigene Dienst „T-Entertain“, mit dem man  über das Internet Fernsehen und Filme schauen kann. Die Telekom nennt diese Dienste „Managed Services“ und suggeriert damit, dass diese Dienste keine normalen netzbasierten Dienste sind. Was jetzt genau der Unterschied zu anderen Diensten ist, bleibt nebulös. Das ist auch kein Wunder, ist doch der einzige Unterschied, dass die Dienste, die nicht gedrosselt und nicht auf das Daten-Volumen angerechnet werden, der Telekom gehören oder Anbietern, die dafür an die Telekom zahlen müssen.

Warum das eine Verletzung der Netzneutralität ist, habe ich bereits hier dargestellt. Mit Netzneutralität hat das alles nichts mehr zu tun, da kann die Telekom behaupten, was sie will. Es geht um reine Profitmaximierung. Denn durch das nicht gerade üppig ausgestattete Inklusiv-Daten-Volumen zwingt die Telekom die Kundinnen und Kunden de facto dazu, ihre „Managed Services“ zu nutzen. Denn es bieten auch andere Anbieter Filme oder Fernsehen über das Internet an. Diese Dienste benötigen sehr viele Daten, so dass das Inklusiv-Daten-Volumen sehr schnell aufgebraucht wird. Ist es aufgebraucht, wird die Geschwindigkeit des Internetanschlusses soweit gedrosselt, dass solche Dienste nicht mehr nutzbar sind. Will man also weiter etwa Filme und Fernsehen über das Internet schauen, muss man zwangsläufig auf die Dienste der Telekom zurückgreifen.

Sollte dieses Beispiel Schule machen – und davon ist auszugehen, wenn Netzneutralität nicht endlich gesetzlich festgeschrieben wird – bedeutete dies das Ende des freien und offenen Internets. Die Folge ist ein Zwei-Klassen Internet. Die einen bekommen die Basis-Funktionen, die anderen, die es sich leisten können, den vollen Umfang der Internets. Die einen können nur surfen und E-Mails schreiben, die anderen auch Filme und Fernsehen über das Internet schauen. Die Leidtragenden sind Menschen mit geringem Einkommen, Familien und kleine Anbieter, die es sich nicht leisten können, sich bei der Telekom eine Vorzugsbehandlung zu kaufen.

DIE LINKE hat diese unverhohlene Ankündigung der Telekom, die Netzneutralität zu verletzen, zum Anlass genommen, erneut die Bundesregierung dazu aufzufordern, Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Bereits vor zwei Jahren haben wir einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht und davor gewarnt, dass Netzbetreiber, die gleichzeitig auch Inhalteanbieter sind, anfangen würden, ihre eigenen Inhalte schnell und in guter Qualität anzubieten und fremde Inhalte auszubremsen und zu blockieren. Genutzt haben diese Warnungen nichts, die Netzneutralität ist noch immer nicht gesetzlich festgeschrieben. Stattdessen vertraut die Bundesregierung weiter darauf, dass der Markt das schon regeln würde. Und wenn der Markt versagt, schreibt eben ein Minister einen bösen Brief. Dass das alles nichts bringt, ist kaum überraschend. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung endlich handelt. Und wenn die Bundesregierung nicht unseren Antrag zum Anlass nimmt, Netzneutralität gesetzlich zu sichern, dann wenigstens das Verhalten der Telekom. Die zeigt sich nämlich gänzlich unbeeindruckt von den Protesten, die auch von Seiten der Bundesregierung zu vernehmen waren.  

 

linksfraktion.de, 13. Mai 2013