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Fraktion unterstützt Hartz-IV-Klage

Nachricht von Klaus Ernst, Gregor Gysi, Katja Kipping,

Die Fraktion DIE LINKE wird die Hartz-IV-Bezieherin Angelika Schömig bei ihrer Klage unterstützen, kündigten Katja Kipping, Gregor Gysi und Klaus Ernst bei einer Pressekonferenz an. Mit einer einstweiligen Anordnung soll erreicht werden, den aktuellen verfassungswidrigen Zustand für Hartz-IV-Beziehende so schnell wie möglich zu beenden, erläuterte der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi. Angelika Schömig, früher eine »typisch bayrische Hausfrau und Mutter«, ist seit der Scheidung mit ihren drei Kindern auf Hartz IV angewiesen.

  Katja Kipping, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, wies darauf hin, dass sich die Hartz IV-Betroffenen ein Jahr nach dem Urteil des Verfassungsgerichts im juristischen Niemandsland befinden. Die aktuellen Verhandlungen sind ein »unwürdiges Geschacher«, dass den Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht entsprechen. Sie kritisierte, dass es etwa bei der Rettung der Banken sehr schnell möglich war, zu Entscheidungen zu kommen, nicht aber, wenn es um das Existenzminimum geht. Deswegen habe sich die Fraktion DIE LINKE entschieden, die Hartz-IV-Bezieherin Angelika Schömig bei ihrer Klage zu unterstützen. Hier geht es darum, ein Grundrecht einzuklagen: da die Politik ein Verfassungsvakuum nicht beendet, sind die Gerichte am Zug.   Angelika Schömig beschrieb drastisch ihre »Hartz-IV-Karriere«: Als typisch bayrische Hausfrau und Mutter - ihre eigenen Worte - war sie nach der Scheidung von ihrem Mann auf Hartz IV angewiesen. Ohne abgeschlossene Ausbildung gelang es ihr nicht, einen Job zu finden. Ihrer Kinder wegen hatte sie eine Erzieherinnen-Ausbildung kurz vor dem Abschluss abbrechen müssen. Ihr blieb nichts erspart: Zwangsumzug, dessen Kosten sie bis heute nicht vollständig erstattet bekam, Bewerbungstrainings, Ein-Euro-Jobs, Sanktionen und Beleidigungen durch die Sachbearbeiter. Sie erzählte aber auch, dass sie deswegen aber nicht ohne Arbeit sei: sie begleitet andere Erwerbslose als Amtsbeistand zu Terminen, engagiert sich in der Erwerbsloseninitiative von Verdi, arbeitet ehrenamtlich beim Nürnberger Freien Radio als Kommentatorin und als Buchhalterin im lokalen Turnverein. »Seit über fünf Jahren beherrscht das Thema Hartz IV mein Leben«, beschreibt sie ihren Alltag.    »Jeder weiß doch, dass ein Siebzehnjähriger nicht weniger isst als sein Mutter«, begründet sie ihre Entscheidung zu klagen. Dabei geht es ihr nicht allein um sich, sondern um »Millionen Familien, die verzweifelt vor unlösbaren finanziellen Problemen stehen.«   Die Klage wird finanziell und politisch von der Fraktion unterstützt, erläuterte der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi, und wies zugleich darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung nicht von der Fraktion an sich, sondern von einem Verein der Abgeordneten geleistet wird, der sich die finanzielle Unterstützung politischer Anliegen zum Ziel gesetzt hat.    Der konkrete Klageweg beginnt mit dem Widerspruch von Angelika Schömig gegen ihren aktuellen Hartz IV-Bescheid vor dem Sozialgericht Nürnberg. Die Begründung ist einfach: es gibt keine verfassungsgemäße Grundlage für den Bescheid, damit ist dieser nicht gültig. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr festgestellt, dass wesentliche Regelungen der Gesetzgebung zu Hartz IV gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstoßen. Das Sozialgericht hat damit die Möglichkeit, den Regelsatz mit einer einstweiligen Anordnung selbst zu berechnen. Falls das Sozialgericht dieser Auffassung nicht folgt, hat es die Möglichkeit, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten. Die Fraktion DIE LINKE wird anregen, so zu verfahren, um den verfassungswidrigen Zustand so schnell wie möglich zu beenden.   Gregor Gysi betonte: »Es geht hier um Kernbereiche der Verfassung. Gar keine Regelung zu haben, ist vollkommen indiskutabel.« Die Fraktion hat selbst Regelsatz-Berechnungen vorgelegt, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht entspricht.   Ebenfalls nicht akzeptabel ist, dass die Fraktion DIE LINKE von den Verhandlungen über die Regelsätze ausgeschlossen ist. Auch dies ist in keiner Weise verfassungsgemäß: Wählerstimmen für die CDU sind gleich viel wert wie Wählerstimmen für DIE LINKE. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, eine Fraktion auszuschließen. Auf diese Weise wird ein weiterer verfassungswidriger Zustand organisiert, kritisierte der Fraktionsvorsitzende. Auch in anderer Hinsicht verstößt das aktuelle Verfahren gegen geltendes Recht und zögert eine Entscheidungsfindung hinaus: Der zweite angerufene Vermittlungsausschuss hat noch kein Mal getagt. Stattdessen wird von Ministerpräsidenten ein Gremium einberufen, dessen Rechtsgrundlage unklar ist. Auch dies befördere Politikverdrossenheit.   Klaus Ernst, ebenfalls Mitglied des Fraktionsvorstandes, erläuterte den Zusammenhang zwischen Hartz IV und der Forderung nach dem flächendeckenden Mindestlohn. Die Koalition verhindert den Mindestlohn und sorgt auf diese Weise dafür, dass die Hartz IV-Regelsätze nicht angehoben werden können, da das Lohnabstandsgebot gilt. Hier ergibt sich ein weiterer Widerspruch zum Urteil des Verfassungsgerichts: Das Gericht hat klar entschieden, dass die Regelsätze transparent berechnet werden müssen. Stattdessen wird in undurchsichtiger Weise über sie verhandelt. Auch zu kritisieren ist, dass die Betroffenen in die Verhandlungen nicht einbezogen werden. In anderen Fällen, etwa bei den Banken oder der Atomindustrie, war dies kein Problem. Auch aus diesem Grund steht die Fraktion DIE LINKE an der Seite der Hartz-IV-Betroffenen und unterstützt die Klage von Angelika Schömig.    www.linksfraktion.de, 16. Februar 2011