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EU-Klage zu deutschen Datenschützern

Im Wortlaut,

Kommission pocht auf völlige Unabhängigkeit

Brüssel (dpa/ND). Wegen mangelnder Unabhängigkeit der Datenschützer in den 16 Bundesländern hat die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Ein Sprecher der Kommission bestätigte am Mittwoch in Brüssel einen Bericht der »Saarbrücker Zeitung«. Die Bundesregierung muss für den Fall einer Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einem Strafgeld rechnen. Außerdem müssten die Bundesländer ihre Datenschutzgesetze ändern.

Nach Ansicht der Kommission gibt es in allen Bundesländern eine staatliche Aufsicht über jene Stellen, die für den Datenschutz privater Einrichtungen - beispielsweise Unternehmen und Verbänden - zuständig sind. Dies widerspreche jedoch der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, wonach die Datenschützer ihre Aufgaben »in völliger Unabhängigkeit« wahrnehmen. In neun Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) werde die Datenschutzaufsicht durch Behörden der allgemeinen Verwaltung wahrgenommen. In Baden-Württemberg, Brandenburg und dem Saarland sei der Datenschutz sogar Sache der Innenministerien selbst. In den anderen sieben Ländern gebe es Landesbeauftragte für den Datenschutz. Diese unterlägen jedoch der Aufsicht durch die Landesbehörden.

Auch wenn in Landsgesetzen festgehalten sei, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig seien, ist dies nach Ansicht der Kommission ein Verstoß gegen das Erfordernis der »völligen Unabhängigkeit«. Eine der Aufgaben der Kommission ist es, auf die Einhaltung der EU-Verträge und die Umsetzung von EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten zu achten. Die Klage richtet sich gegen die Bundesregierung, weil die Bundesrepublik Mitglied der EU ist und die Länder bei Vertragsverletzungsverfahren keine Rolle spielen.

Neues Deutschland, 2. August 2007