Zum Hauptinhalt springen

Erhebliche Bedenken gegen neues Wahlrecht

Nachricht von Halina Wawzyniak,

Der Bundestag hat allein mit den Stimmen der Regierungskoalition ein neues Wahlrecht beschlossen, welches erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Koalition hatte die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Neuregelung verstreichen lassen. Deutschland war deshalb seit dem 30. Juni im Bund ohne gültiges Wahlrecht.


Das Gesetz sieht vor, dass die Anzahl der Sitze im Bundestag sich nach dem Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland richtet. Eine Verrechnung von Überhangmandaten (mehr Direktwahlkeise werden gewonnen als einer Partei Sitze nach Zweitstimmen zustehen) mit den Listen in anderen Bundesländern scheidet aus, es gibt eine Reststimmenverwertung.    Nicht geregelt wurde das drängende Problem, dass eine nicht zugelassene Partei zur Bundestagswahl sich nicht einklagen kann, allein die LINKE hat hier einen Vorschlag unterbreitet, den sogenannten Sonneborn-Paragrafen. DIE LINKE hatte darüber hinaus u.a. die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde, das aktive Wahlrecht ab 16 und das Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die hier seit fünf Jahren leben gefordert. Halina Wawzyniak stellte in ihrer Rede fest: "Wir versuchen heute, einen verfassungswidrigen Zustand zu beenden. Ich prophezeie Ihnen: Wenn der Gesetzentwurf der Koalition angenommen wird, wird dieser Versuch misslingen."