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Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro reicht vielen nicht zum Leben

Nachricht von Klaus Ernst,

Auswertung der Kleinen Anfrage „Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Brutto-Stundenlohn-schwelle nach Kreisen und kreisfreien Städten“ (BT-Drs. 18/12318) der Bundestagsfraktion DIE LINKE

 

Zusammenfassung:

Bereits für alleinstehende Personen reicht trotz Vollzeitarbeit von 37,7 Stunden ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde häufig nicht aus, um unabhängig von staatlichen Leistungen das Leben zu finanzieren. In 44 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten sind die Wohnkosten so hoch, dass ein solch niedriger Mindestlohn nicht genügt.

Betrachtet man Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 Jahren, reicht ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro nahezu flächendeckend nicht aus, um den Hartz IV-Bezug zu beenden – trotz Vollzeitarbeit. Lediglich in zwei Kreisen reicht er, in allen anderen nicht. In 152 Kreisen müsste der Mindestlohn über 10 Euro, in weiteren 16 Kreisen über 11 Euro liegen.

O-Ton Klaus Ernst, stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„DIE LINKE hat schon im Vorfeld seiner Einführung darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn zu niedrig ist. Ein Mindestlohn muss allen Vollzeitbeschäftigten ein Auskommen ohne staatliche Unterstützung ermöglichen. Das leistet er auch nach seiner Erhöhung auf 8,84 Euro nicht. Es ist ein Armutszeugnis, dass es Alleinerziehende in einem der reichsten Länder der Welt trotz Arbeit kaum schaffen können, aus der Hartz-IV-Falle herauszukommen. Dass die Bundesregierung – und die sie tragenden Parteien – dies hinnehmen, ist ein Skandal. Eine Lohnuntergrenze, die nicht einmal für das Mindeste im Leben reicht, ist kein Mindestlohn, sondern ein Mangellohn.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Ausgehend von den anerkannten laufenden Wohnkosten ergibt sich in 44 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten bei einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden für eine alleinstehende Person ein rechnerischer Bruttostundenlohn von über 8,84 pro Stunde, um aus dem Hartz IV-Leistungsbezug herauszukommen. Das heißt in diesen 44 Kreisen reicht der derzeitige Mindestlohn bei einem Alleinstehenden nicht aus, um trotz einer Vollzeiterwerbstätigkeit von 37,7 Stunden unabhängig von Hartz IV zu sein.
  • Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 6 Jahren, reichen 8,84 Euro lediglich in zwei Kreisen aus. In allen anderen Kreisen liegt der rechnerische Bruttostundenlohn bei einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden und ausgehend von den anerkannten laufenden Wohnkosten über dem derzeit geltenden Mindestlohn.
  • In 152 Kreisen müsste der Mindestlohn über 10 Euro liegen, um Alleinerziehenden mit einem Kind unter 6 Jahren angesichts der anerkannten laufenden Wohnkosten aus dem Hartz IV-Leistungsbezug zu holen.
  • In weiteren 16 Kreisen müsste der Mindestlohn über 11 Euro liegen, um Alleinerziehenden mit einem Kind unter 6 Jahren angesichts der anerkannten laufenden Wohnkosten aus dem Hartz IV-Leistungsbezug zu holen.
  • In 10 Bundesländern müsste der Mindestlohn über 10 Euro liegen, um Alleinerziehenden mit einem Kind unter 6 Jahren angesichts der anerkannten laufenden Wohnkosten aus dem Hartz IV-Leistungsbezug zu holen.