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»Ein bemerkenswerter Fall von Gedächtnisschwäche«

Nachricht von Martina Renner,

Bericht aus dem NSA-Untersuchunggsausschuss vom 17. März 2016

In der inzwischen 91. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses wurde am 17.3.2016 der aktuelle Bundesaußenminister, Dr. Frank-Walter Steinmeier, als Zeuge gehört. Dieser trug zu Beginn der Kooperation von BND und NSA als Koordinator für die Nachrichtendienste und Chef des Kanzleramtes maßgeblich Verantwortung.

Und so räumte er selbige auch gleich zu Beginn ein, um allen etwaigen Vorhaltungen die Spitze zu nehmen. Wesentlicher Grund für die bereits vor 9/11 in Grundzügen vereinbarte Kooperation sei der Wunsch gewesen, dass der BND sich auch im neuen Kommunikationszeitalter bewegen und auch im Internet seine Aufgaben erfüllen kann. Da zudem die USA ihre Präsenz in Europa und Deutschland verringern wollte, hätte sich auch die Chance ergeben, die Anlagen in Bad Aibling unter „deutsche Kontrolle“ zu bekommen. Diese Grundentscheidung verteidige Herr Steinmeier im Laufe der Vernehmung immer wieder als quasi natürlich gegeben und notwendig.

Dazu gehörte auch, dass nach damaliger Auffassung von BND und Kanzleramt die gezielte Erfassung von „lediglich durchgeleiteter ausländischer Kommunikation“ völlig legal sei. Zudem sei die ausdrückliche Vorgabe gewesen, dass die gesamte Kooperation unter deutscher Regie und Beachtung deutschen Rechts erfolgen müsse. Da der sogenannte „Freibrief“ für die Telekom auch lediglich eine allgemeine Rechtsauffassung wieder gegeben habe, sei auch jener völlig in Ordnung gewesen.

Allerdings räumte Steinmeier auch ein, dass er sich natürlich um die Umsetzung gar nicht gekümmert habe. Dass bspw. die Geschäftsgrundlage des MoA den BND-Mitarbeitern gar nicht als Dienstanweisung o.ä. bekannt gemacht worden war, sei halt nicht seine Aufgabe gewesen. Und die Fehlerhaftigkeit der Erfassungsstrategie, weil eben nicht ohne Weiteres feststellbar sei, ob es sich auch nach Auffassung des BND um grundrechtlich geschützte Kommunikation handele, sei damals nicht vorhersehbar gewesen. Denn das Internet habe doch damals noch in den „Kinderschuhen“ gesteckt. Ohnehin seien die alltäglichen Probleme nicht zu ihm gelangt, sondern bspw. durch Ernst Uhrlau, damals Abteilungsleiter im Kanzleramt, behandelt worden.

Ähnlich „Teflon-artig“ waren auch die Angaben von Herrn Steinmeier zu den anderen Themen in seiner Vernehmung. Gerne verwies er bei Fragen im Zusammenhang zu Drohneneinsätzen darauf, in der fraglichen Zeit Fraktionsvorsitzender in der parlamentarischen Opposition gewesen zu sein. Er machte – wie nicht anders zu erwarten – deutlich, dass er den wachsweichen Formulierungen des US-amerikanischen Präsidenten über die Rolle der Airbase Ramstein im weltweiten Drohnenkrieg („no launching point“) Glauben schenke. Immerhin ließ er die Öffentlichkeit wissen, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei und sich die Regierung immer noch versuche, ein Bild von der Rolle Ramsteins zu machen.

Ähnlich „entspannt“ ging er mit der Frage eines angeblich geplanten „No-Spy“-Abkommens um. Denn die maßgeblichen Verhandlungen hatten schon vor seiner Rückkehr in die Bundesregierung im Dezember 2013 stattgefunden. Immerhin meinte er einschätzen zu können, dass die Chancen auf ein solches Abkommen von vornherein eher nur winzig gewesen seien. Denn die USA hätten ja schließlich mit jedem anderen NATO-Partner usw. ein gleichlautendes Abkommen abschließen müssen.

Dazu sagte Martina Renner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im 1. Untersuchungsausschuss: „Außenminister Steinmeier will von allen skandalösen Details der Zusammenarbeit von BND und NSA nichts gewusst haben. Für einen aktiven Politiker ein bemerkenswerter Fall von Gedächtnisschwäche. Seine Vernehmung hat vor allem eins gezeigt: das Kanzleramt schiebt die Verantwortung für gesetzwidriges Handeln allein dem BND in die Schuhe. Es gibt keinerlei Bereitschaft, mit den Enthüllungen durch Edward Snowden selbstkritisch umzugehen und wenigstens einige Fehler einzugestehen. Eine vertane Chance – tragisch für Snowden, der viel riskiert, aber vor allem eine Katastrophe für Grundrechte und Verfassung.“