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Eigentum verpflichtet – ein in Vergessenheit geratener Artikel des Grundgesetzes

Im Wortlaut von Ulrich Maurer,

Beitrag in der Reihe »Was ist systemrelevant?«

Von Ulrich Maurer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag




Vor jeder Fußball-Weltmeisterschaft treffen sich die nominierten Schiedsrichter und legen fest, auf welche Regeln sie bei der anstehenden Weltmeisterschaft besonders achten wollen. Mal einigen sie sich darauf, Foulspiele mit dem Ellenbogen häufiger zu ahnden, dann beim nächsten Mal wird das Hauptaugenmerk auf Abseits oder sogenannte Schwalben gelegt. Aber noch nie haben sie sich darauf geeinigt, bei allen Fouls wegzuschauen.

Nun ist das Grundgesetz kein Regelwerk, im Gegenteil handelt es sich um die politische und rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere deswegen ist es mehr als verwerflich, dass die gewählten Vertreter von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP offenkundig Artikel 14 Abs. 2 GG gänzlich aus den Augen verloren haben, ihn missachten.

In Artikel 14 Abs. 2 im Grundgesetz heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Der jüngst von Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) veröffentlichte Armuts- und Reichtumsbericht stellt fest, dass sich das private Nettovermögen in den vergangenen fünf Jahren um 1,4 Billionen Euro erhöht hat. Allerdings verfügen nur zehn Prozent der Bevölkerung über 50 Prozent des gesamten Vermögens und profitieren damit als einzige von dem Anstieg. Ein Zustand, der nicht neu ist. Einem immer kleineren Teil der Bevölkerung gehört ein immer größerer Anteil des Gesamtvermögens. Und wie sieht am anderen Ende aus? Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind 15 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, was in Zahlen bedeutet, dass zum Beispiel ein Alleinstehender nur 850 Euro im Monat verdient.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten zeichneten sich SPD und Grüne als Schuldenmacher aus; CDU/CSU und FDP hingegen allein als Reichenbegünstiger; allein DIE LINKE steht für eine gerechte Politik, die umverteilen will. Und zwar von oben nach unten, damit vom Reichtum der Gesellschaft alle Menschen etwas haben – durch eine Reichensteuer oder die Einführung eines Mindestlohns. DIE LINKE ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die sich für die Einhaltung und Durchsetzung des Art. 14 des Grundgesetzes einsetzt.

Schon jetzt muss man kein Wirtschaftsweiser sein, um sagen zu können, dass die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen wird. Bis 2030 soll das Rentenniveau auf 43 Prozent herabgesenkt werden. Ein Schritt, der genau in die verkehrte Richtung geht und Altersarmut per Gesetz einführt, weshalb DIE LINKE. im Bundestag die Wiedereinführung des Rentenniveaus auf 53 Prozent fordert. Darüber hinaus ist es nach Art. 14 GG mehr als nur gerecht, wenn alle Lohnempfänger, ob Selbstständige, Beamte und auch, was den Kollegen der anderen Parteien im Bundestag am meisten stören wird, Abgeordnete, in die Rentenkasse einzahlen müssen.

Auf der einen Seite existiert in Deutschland unglaublicher Reichtum, auf der anderen fehlt das Geld in KiTas, der Putz fällt in Schulen von den Wänden, öffentliche Einrichtungen werden geschlossen, der Personennahverkehr wird weiter ausgedünnt, während unsinnige Megaprojekte wie Stuttgart 21 weiter vorangetrieben werden. Allein DIE LINKE setzt sich in den Parlamenten für eine Umverteilung ein.

Außerparlamentarisch hat sich mittlerweile das Bündnis umFAIRteilen gegründet, das sich dafür einsetzt, dass dem Art. 14 des Grundgesetzes wieder mehr Beachtung geschenkt wird. Das sollte den Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP vor Augen führen, dass sie eine Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz und den Bürgerinnen und Bürgern haben. Das Bündnis umFAIRteilen ruft erstmals an diesem Samstag zu einem bundesweiten Aktionstag auf, damit das vorhandene Vermögen in Deutschland wieder gerecht verteilt wird.

linksfraktion.de, 26. September 2012

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