Zum Hauptinhalt springen

Echter Kleinanlegerschutz oder Placebo?

Nachricht von Caren Lay,

Fachtagung zum Kleinanlegerschutzgesetz

 

Durch die Pleite des Unternehmens Prokon Anfang 2014 haben zahlreiche Kleinanleger viel Geld verloren. Das Unternehmen lockte mit absurden Renditen durch Investitionen in Windparks. In Wirklichkeit ging es aber nicht um die Umwelt, sondern um ein Schneeballsystem, das schnell zusammenbrach. Dabei ist Prokon nur ein Beispiel dafür, wie gefährlich der sogenannte Graue Kapitalmarkt für Verbraucherinnen und Verbraucher sein kann. Diesen möchte die Bundesregierung jetzt stärker regulieren mit dem Kleinanlegerschutzgesetz. Ob das mit dem Gesetzentwurf gelungen ist, wollten wir in einem Gespräch mit Expertinnen und Experten klären. Geladen waren Verbraucherschützer, Genossenschaften, Wohnungs-Syndikate und Vertreter von Crowdfunding-Unternehmen, die allesamt vom Gesetz betroffenen sind.

 

Den Auftakt machte Dr. Choblet von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er sieht im Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung – aber auch Lücken. Denn mit dem neuen Gesetzentwurf müssten Anleger nicht umfassend informiert werden. Die Prospekte, die für Finanzprodukte erstellt werden müssten, seien oft lücken- und fehlerhaft. Hier sieht er Handlungsbedarf.

Der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, Dr. Mattil, sieht die Finanzaufsicht BaFin in der Verantwortung, unseriöse Anbieter wie Prokon zu stoppen. Er plädiert dafür, die BaFin mit dem Recht und der Pflicht zur kollektiven Rechtsverfolgung und -durchsetzung auszustatten.

Karsten Wenzlaff, der für das German Crowdfunding Network erschien, spricht sich dafür aus, dass der Kleinanlegerschutz auch den Besonderheiten dieser neuen Schwarmfinanzierung gerecht werden muss. Die geplanten Ausnahmen im Werbeverbot seien nicht nur im Print-, sondern auch im Onlinebereich notwendig. Für die Anlegerinnen und Anleger wirke es abschreckend, wenn das Vermögensinformationsblatt noch ausgedruckt, unterschrieben und mit der Post eingeschickt werden müsse.

Stefan Rost vom Mietshäuser-Syndikat Freiburg sieht seine Hausprojekte in Gefahr. Das Mietshäuser-Syndikat berät selbstorganisierte Wohnprojekte. Die Befreiungstatbestände im Gesetz seien viel zu eng gefasst, worin er besondere Probleme sieht. Wenn die öffentliche Werbung eingeschränkt werde, gäbe es keine Möglichkeiten mehr auf Hinweise und Verkaufsprospekte für das Syndikat, das bewusst nur mit geringen Renditen arbeitet, was in der Folge schwer ohne Mieterhöhungen zu finanzieren sei.

Das Problem mit dem Werbeverbot sieht auch Hubert Hoffmann vom Runden Tisch Solidarökonomie Freiburg und im Vorstand der GENOVA. Die Ausnahmen für soziale und gemeinnützige Prospekte müssten dahingehend erweitert werden, dass nicht nur Kleinstkapitalgesellschaften, sondern auch Vereine und Stiftungen emittieren dürfen.

Hans-Hilmar Bühler vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband ist weitestgehend zufrieden mit dem Gesetz, sieht es jedoch als problematisch an, dass Energiegenossenschaften wie Investmentfonds betrachtet werden. Der Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Dr. Wieg, plädierte auch dafür, Energieprojekte in ihrer Besonderheit zu betrachten. Bei Bürgerenergieprojekten erfolge keine zentrale Geldeinsammlung, sondern im Vordergrund stehe das persönliche Engagement, nicht die Kapitalanlage.

Wir als LINKE fühlen uns nach dem Fachgespräch in unserer Kritik bestätigt, dass das Gesetz maximal ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein umfassender Schutz am Grauen Kapitalmarkt ist. Die Probleme sozialer Initiativen durch das Kleinanlegerschutzgesetz, die wir als LINKE besonders ernst nehmen müssen, wurden anschaulich illustriert. Wir haben viele wertvolle Informationen von den Expertinnen und Experten für die Anhörung am 16. März 2015 und die anschließende Plenardebatte gewonnen.

 

linksfraktion.de, 11. März 2015