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»Die Versicherten bleiben die Gelackmeierten«

Nachricht von Hubertus Zdebel,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 17.09.2018 auf die Kleine Anfrage „Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes und zu erwartende Reformen" (Drucksache 19/4390) von Hubertus Zdebel u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Der Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz erschien im Juni 2018. Er enthielt auch ein Maßnahmenpaket. Mit dieser Kleinen Anfrage soll insbesondere nach der konkreten Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu Gewinnabführungsverträgen, zur Ausschüttung von Bewertungsreserven, zum Provisionsdeckel, zur Zinszusatzreserve sowie zum Sicherungsfonds Protektor gefragt werden.

Die Gewinnabführungen von Lebensversicherern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen: Innerhalb von fünf Jahren flossen rund 1,18 Mrd. Euro zusätzlich in die Gewinnabführung, die die Verlustübernahme immer bei weitem übertraf.

Zugleich zeigt sich, dass gerade Unternehmen mit Gewinnabführungsverträgen Bewertungsreserven, die mit dem Geld ihrer Kund*innen erwirtschaftet wurden, in viel größerem Maße zur Erfüllung des Sicherungsbedarfs zurückhalten als Unternehmen ohne Gewinnabführungsverträge. In der Gesamtsicht schütten in Deutschland kaum noch Versicherungsunternehmen Bewertungsreserven aus. Die Höhe der ausgekehrten Bewertungsreserven ist zudem zuletzt kontinuierlich gefallen.

Auch wenn die Bundesregierung zur Ausgestaltung eines Provisionsdeckels keine konkreten Angaben macht, verweist sie in der Debatte über Provisionsverbote auf die diesbezüglich guten Erfahrungen in Großbritannien.

Die Zinszusatzreserve soll künftig in kleineren Schritten aufgebaut und ihre Auflösung gestreckt werden. Detailliertere Regelungen sollen ausschließlich über den Verordnungsweg erfolgen.

Hubertus Zdebel, Mitglied im Finanzausschuss und dort Berichterstatter der Fraktion für Versicherungen:

„Die Bundesregierung kann nicht glaubhaft machen, dass Gewinnabführungsverträge von Lebensversicherern nicht dazu genutzt werden, die Ausschüttungssperre an Aktionäre zu umgehen. Dabei sind die Gewinnabführungen in den vergangenen Jahren förmlich explodiert. Während Aktionären auf diese Weise Geld zugeschanzt wird, werden Versicherte - vor allem bei Versicherern mit Gewinnabführungsverträgen - noch viel schlechter an Bewertungsreserven beteiligt als ohnehin schon.  Peinlich ist indes, dass die Bundesregierung nicht einmal genau beziffern kann, in welcher Höhe überhaupt noch Bewertungsreserven an Versicherte ausgeschüttet werden.

Die Bundesregierung verstrickt sich ferner in Widersprüche: Einerseits lehnt sie ein Provisionsverbot ab und diskutiert über eine Provisionsdeckelung, andererseits verweist sie in ihren Antworten auf Berichte, die die großen Vorteile eines Provisionsverbotes für die Verbraucher hervorheben. Scheinbar wider besseren Wissens verweigert sich die Bundesregierung also einem Provisionsverbot in Deutschland. Gemeinsam mit vielen anderen Verbraucherschützern fordert DIE LINKE ein Verbot von Provisionen.

Die Debatte um eine Neujustierung der Zinszusatzreserve will die Bundesregierung im Keim ersticken und nur über Rechtsverordnung regeln. Nicht nur dazu, sondern auch über die Tragfähigkeit von Lebensversicherern, über die Intransparenz des gesamten Überschusssystems sowie über einen grundlegenden Richtungswechsel in der Altersvorsorge ist eine breite Diskussion überfällig.

Mit dem Weiter-so der Bundesregierung bleiben die Versicherten weiterhin die Gelackmeierten des Lebensversicherungsreformgesetzes.“

Auswertung der Antwort der Bundesregierung im Detail