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Die Totengräber der Arbeitslosenversicherung

Periodika,

An den Finanzmärkten kracht es. Die Realwirtschaft zeigt erste Einbrüche. Die Weiche steht auf Abschwung. In dieser Situation beschließt die große Koalition die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent. Alle betrunken? Keineswegs. Die Koalitionsparteien befolgen lediglich ihr zeitloses Dogma aus dem Koalitionsvertrag: »CDU, CSU und SPD stellen sicher, dass die Lohnzusatzkosten (Sozialversicherungsbeiträge) dauerhaft unter 40 Prozent gesenkt werden.« Die SPD-Gesundheitsministerin Schmidt hatte sich mit ihrem Gesundheitsfonds verzockt. Der Beitrag zur Krankenversicherung muss auf 15,5 Prozent angehoben werden. Der Eingriff in die Arbeitslosenversicherung war lediglich eine Rechenaufgabe. So einfach kann Sozialpolitik sein. Am teuersten wird die »Abgabenrochade« (DGB) für die Rentnerinnen und Rentner. Da sie keine Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit (BA) entrichten, erhalten sie auch keine Kompensation für den Anstieg der Krankenkassenbeiträge.
Bereits vor dem Willkürakt rechnete die BA für 2009 mit einem Minus von 5 Mrd. Euro. Diese Prognose fußte auf den Eckwerten der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung vor der internationalen Finanzkrise. Da der Beitragssatz für die Deckung der laufenden Aufgaben strukturell zu niedrig ist, wird die Rücklage gebraucht. Sollte der Beitragssatz nicht wie geplant im Jahre 2012 angehoben werden, wäre dann auch die Liquiditätsreserve aufgebraucht und die BA zahlungsunfähig. Die Bundesregierung senkte ihre Wachstumsprognose auf 0,2 Prozent. Der Sachverständigenrat und der Internationale Weltwährungsfonds prognostizierten Nullwachstum. Die Arbeitslosenquoten werden wieder steigen. Im Klartext heißt dies, bleibt der Beitragssatz so niedrig, steuert die BA auf einen Crash zu. Wäre die BA eine Bank und an die Börse gegangen, wäre ihr geholfen worden!
Die Plünderung der Arbeitslosenversicherung durch die rot-schwarze Koalition ist eine beispiellose Demontage der sozialen Risikoabsicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Innerhalb von drei Jahren wurde der Beitragssatz um 3,7 Beitragspunkte und damit um 57 Prozent gekürzt. »Das entspricht einer Entlastung der Beitragszahler von 30 Milliarden Euro jährlich (Vergleich 2009 zu 2006)«, so die BA am 6. Oktober 2008.
Die Arbeitslosenversicherung ist die letzte noch paritätisch finanzierte Säule im System der Sozialversicherung. In der Pflegeversicherung wurde formal die Parität aufgehoben. In der Kranken- und Rentenversicherung geschah dies de facto, da in Folge drastischer Leistungskürzungen private Zusatzvorsorge betrieben werden muss oder eine üppige Zuzahlungspraxis herrscht.
Eine Beitragssatzabsenkung entlastet daher real die Arbeitgeber. Da sie in der Regel einhergeht mit Leistungskürzungen, zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach formaler »Entlastung« die erforderlichen Leistungen aus ihrem Nettoeinkommen selbst. Die Arbeitslosenversicherung hat ihre ursprüngliche Sicherungsfunktion stark eingbüßt, da schon Rot-Grün die Abrissbirne bestellt hatte. Nur noch rund 20 Prozent der Erwerbslosen erhalten die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld. Ein erneuter Anstieg der Erwerbslosigkeit wird das Sicherungssystem an seine Grenze führen. Und damit ist zu rechnen.
Was wird dann passieren? Wird der Beitragssatz 2010 wieder deutlich angehoben, damit die Arbeitslosenversicherung auch ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann? Wohl kaum. Die Arbeitgeber wollen das nicht. Gerade in der zu erwartenden Wirtschaftsflaute wird das stets unbewiesene Mantra besonders verfangen, nachdem die Lohnnebenkosten niedrig gehalten werden müssen, um Beschäftigung zu stimulieren. Weitere Leistungskürzungen der BA provozieren die Legitimationsfrage der Pflichtabgabe für ein Sicherungssystem, das im Risikofall nicht ausreichend absichert. Ist diese Haltung gewollt? Der Gedanke liegt nahe, wenn man sich die Rentenpolitik der letzten Jahre vor Augen führt. Hier wurde exemplarisch vorexerziert, wie man den Bürgern das Gehirn vernebelt, damit auch sie glauben, eine Pflichtversicherung sei kein Vollkaskoprinzip und private Vorsorge das Gebot der Stunde. So wird das Bett auch in diesem Aufgabenfeld für die private Versicherungsindustrie just dann vorbereitet, wenn die Kapitalmärkte kollabieren. Was vielleicht schon länger in einer Schublade vergraben liegt, erfährt nach den Milliardenausgaben des Staates zur Bankenrettung neue Aktualität. Wenn Wirtschaft und Sozialstaat klamm sind, ist der Bürger gefragt. Die Riester-Rente wartet auf ihre kleine Schwester: die Scholz-Stütze.