Zum Hauptinhalt springen

Die Selektoren von NSA und BND – Chronologie eines Skandals

Nachricht,

2014

 

27. Juni

In der Süddeutschen erscheint der Artikel Gedränge am Daten-Drehkreuz, der beschreibt, dass der BND am Internetknoten in Frankfurt Daten erfasst und mindestens zwischen 2004 und 2007 Daten an die NSA weiterleitete.

2. Juli

Der Ausschuss beschließt Beweisanträge, um alle Akten zu Vorgängen beizuziehen, die im Artikel  „Gedränge am Daten-Drehkreuz“ beschrieben sind bzw. die sich auf die Weitergabe von Daten an die USA beziehen, die am Internetknoten Frankfurt erfasst werden.

25. September

R.U., Leiter der BND-Außenstelle Bad Aibling, beschreibt, dass amerikanische Selektoren an den BND übergeben und dann in die Erfassungssysteme eingestellt werden.

4. Oktober

Georg Mascolo, Hans Leyendecker und John Goetz veröffentlichen den Artikel Codewort Eikonal in der Süddeutschen Zeitung. Sie beschreiben, dass dem BND bereits 2005 aufgefallen sei, dass die USA u.a. nach EADS, Europcopter und französischen Behörden suchen.

6. November

T.B., früherer Leiter von Bad Aibling und der JSA, nennt das Beispiel EADS als theoretisches Beispiel für eine Firma, deren Schutz deutsches Interesse wäre, die aber nicht dem G10-Schutz unterfällt.

 

2015

 

26. Februar

Auf Antrag der Opposition wird Beweisbeschluss BND 26 verabschiedet: „Beiziehung sämtlicher Akten (…), die 1. Auskunft darüber geben, welche Erkenntnis beim Bundesnachrichtendienst darüber vorlagen oder vorliegen, inwiefern die National Security Agency im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Joint SIGINT Activity Aufklärung gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen (d.h. gegen Menschen in Deutschland oder der EU; dortige deutsche oder europäische bi-, multi- bzw. supranationale Dienststellen oder entsprechen gegen Unternehmen, beispielhaft sehen genannt EADS, Europcopter, französische Behörden, vgl. Süddeutsche Zeitung v. 4.10.2014, „Codewort Eikonal“) versucht oder tatsächlich betrieben hat und wie deutsche Behörden darauf reagierten (…)“ im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes (…).

März 2015

Schindler informiert das Kanzleramt „dass Tausende US-Filterdaten gegen die vereinbarten Regeln verstoßen“ (Die willigen Helfer vom BND, Spiegel Online, 23.4.15)

15. April

Das Kanzleramt übergibt dem Ausschuss drei Ordner zum Beweisbeschluss BK 14, dem Pendant zu BND 26 für entsprechende Unterlagen im Kanzleramt.

22. April

Gemeinsame Obleute-Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses und des Parl. Kontrollgremiums mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier.

23. April

Während der Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Zeugen Peter Bartodziej veröffentlicht Spiegel Online einen Bericht über die gemeinsame Sitzung der Obleute mit dem PKGr und über  den Bericht von Altmaier. Die Zeugenvernehmung wird abgebrochen.

Es gibt eine Pressemitteilung der Bundesregierung:

„ … Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.
Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.“

27. April

Das Kanzleramt übergibt dem Ausschuss weitere Ordner zum Beschluss BND 26 und erklärt, damit sei der Beschluss vollständig erfüllt.

Frontal 21 (ZDF) berichtet, dass Innenminister de Maizière bereits 2008 darüber informiert wurde, dass sich die Erfassung der NSA gegen deutsche Interessen richtete. 2010 sei der damalige Geheimdienstkoordinator Günter Heiß, heute Leiter der Abteilung 6 im Kanzleramt, darüber unterrichtet worden, dass die NSA sich bereits 2005 für EADS, Eurocopter und verschiedene französischen Behörden interessierte.

30. April

Die Linksfraktion veröffentlicht einen Text, der belegt, dass die Bundesregierung bei der Beantwortung mehrerer Kleiner Anfragen zum Thema Wirtschaftsspionage gelogen hat. Das Innenministerium und der Regierungssprecher weisen in der Bundespressekonferenz den Vorwurf mit der Erklärung zurück, in der Kleinen Anfrage sei nach Erkenntnissen gefragt worden, das BMI habe aber keine Erkenntnisse, sondern lediglich Hinweise.  

1. Mai

Spiegel: „Bei der Untersuchung der am Horchposten in Bad Aibling eingespeisten NSA-Suchbegriffe stieß der Bundesnachrichtendienst (BND) im August 2013 in großem Umfang auf sogenannte Selektoren, also Suchmerkmale. Mit diesen forschten die USA Diplomaten und Mitarbeiter von Regierungen in Europa aus. (…)Es fanden sich insgesamt 12.000 solcher Merkmale in der Suchdatei, darunter etliche E-Mail-Adressen, die zu hochrangigen französischen Diplomaten führten. Auch E-Mail-Accounts von EU-Institutionen und von Mitarbeitern mehrerer europäischer Regierungen sollen sich darunter befunden haben.

Am 14. August 2013 teilte der BND-Sachbearbeiter seine Entdeckung dem BND-Verantwortlichen vor Ort mit dem Kürzel R. U. mit. "Was soll ich damit machen?", schrieb der Beamte. Die Antwort war ein Wort: "Löschen."

3. Mai

Der Spiegel schreibt:  „Der Bundesnachrichtendienst hat auf Weisung des Kanzleramts eine erste Prüfung der aktuellen Geheimdienstaffäre verschriftlicht. Ob sich die Diskussion mit dem intern "Testat" genannten Geheimbericht aber tatsächlich beruhigt, darf bezweifelt werden.“

6. Mai

Kanzleramtschef Altmaier erklärt in der Obleute-Runde grundsätzlich die Bereitschaft, dem Ausschuss die Listen vorzulegen, ist aber der Meinung, dies müsse mit den USA konsultiert werden.

7. Mai

In der folgenden 46. Sitzung des Untersuchungsausschusses beantragt die Opposition Sondersitzungen für den 8. Mai und für den 13. Mai, bei der Innenminister de Maizière,  Außenminister Steinmeier sowie Kanzleramtschef Altmaier und sein Vorgänger Pofalla öffentlich befragt werden sollen. Die Koalition lehnt ab und verhindert die Befragung. Die Vertretung der Bundesregierung korrigiert die Aussage von Altmaier am Abend vorher und erklärt, dass sie nach der Konsultation der USA entscheiden werde, wie mit den Listen umgegangen werde.

18./19. Mai

Luxemburg, Österreich, Niederlande befassen sich mit der BND-Überwachung und erheben teilweise Anklage.

21. Mai

In der 49. Sitzung des Ausschusses, einer Beratungssitzung, beantragt die Opposition, dass die Selektorenlisten umgehend vorgelegt werden sowie, dass eine Ablehnung bis 1.6. begründet werde. Die Ausschussmehrheit vertagt die Beschlussfassung über die Anträge.

23. Mai

Bild-Zeitung:  „"Was die deutsche Regierung da veranstaltet, ist gefährlicher als die Snowden-Enthüllungen", sagt ein US-Geheimdienstmitarbeiter zu BILD.“

2. Juni

Laut einem Bericht in der Welt hat die G10-Kommission der Bundesregierung eine Frist gesetzt und will bis zum 3. Juni Einblick in die Selektoren-Listen.

10. Juni

Die Süddeutsche berichtet von den Plänen der Regierung, eine Vertrauensperson einzusetzen: “Das Bundeskanzleramt will die Selektorenliste der NSA nicht dem Deutschen Bundestag vorlegen. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR soll stattdessen eine Art Ermittlungsbeauftragter Einsicht in die Unterlagen erhalten und im Herbst dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstatten.„ („Kanzleramt will Spähliste geheim halten“, S. 1)

11. Juni

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis „In rechtlicher Hinsicht darf dem Ausschuss aber der Zugang zu Material, das dem Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden.“

Die Bundesregierung teil dem UA in der 51. Beratungssitzung mit, die Entscheidung über die Vorlage der Selektoren dauere noch an. (Der Beweisbeschluss war bereits im April verfristet.) Die Opposition beantragt, Kanzleramtsminister Altmaier in den Ausschuss zu laden, die Koalition lehnt den Antrag ab. Auf Antrag der SPD wird beschlossen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, ihre Entscheidung bis zum 18. Juni mitzuteilen. Die Opposition beantragt als Frist den 12. Juni, die Mehrheit lehnt ab.

13. Juni

Bundestagspräsident Lammert lehnt die Ernennung des Ermittlungsbeauftragten durch die Bundesregierung ab.

17. Juni

Die Bundesregierung schlägt vor, dass nur eine Vertrauensperson die Selektoren einsieht und dem Ausschuss darüber berichtet. Die Mehrheit im Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu.

In der Beratungssitzung Nr.54a gibt es eine Diskussion über die mögliche Herabstufung des Schreibens, Fragen der Abgeordneten werden von der Bundesregierung teilweise nicht beantwortet.

18. Juni

Die Koalition beantragt im Untersuchungsausschuss, dem Vorschlag der Bundesregierung zu folgen und beschließt die Vertrauensperson.

1. Juli

Die Linke kündigt Klage gegen den sog. Sonderermittler Graulich an.

Graulich erklärt in einem Interview mit Spiegel Online: „Ich werde meine Aufgabe loyal gegenüber dem Auftraggeber erfüllen. Das ist in diesem Fall die Bundesregierung.“

2. Juli

Der Untersuchungsausschuss beschließt mit den Stimmen der Koalition, Kurt Graulich als Vertrauensperson einzusetzen.

8. Juli

Kanzleramtsminister Altmaier schreibt dem UA, das Kabinett habe Graulich als V-Person bestimmt.

Wikileaks veröffentlicht Selektorenlisten, aus denen erkennbar ist, dass Mitglieder der Bundesregierung überwacht wurden oder werden.

9. Juli

Die Linke fordert eine UA-Sondersitzung.

12. August

Laut einem Bericht von Zeit Online hat die US-Regierung nie Einspruch dagegen erhoben, dass dem Ausschuss die Selektoren vorgelegt werden.

17. September

Verfassungsklage der Opposition auf Einsicht in die Selektoren.

5. November

Prof. Kurt Graulich berichtet im Untersuchungsausschuss über seine Erkenntnisse als Vertrauensperson der Bundesregierung.

16. November

Das Kanzleramt kündigt an, die Obleute Unterlagen zu den BND-Selektoren inklusive Selektoren-Liste(n) ab dem 23.11. im Kanzleramt einsehen zu lassen (Süddeutsche).