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Plenargebäude des Bundestages und Paul-Löbe-Haus bei Sonnenaufgang und blauem Himmel © Nico Trinkhaus/sumfinity.comFoto: Nico Trinkhaus/sumfinity.com

DIE LINKE vom 21. bis 22.11.2017 im Plenum

Nachricht,

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:

Dienstag, 21.11.2017

TOP 1.b) Antrag „Einsetzung von Ausschüssen“, Drs. 19/78

Die Ausschüsse werden bis zur Einsetzung der Ausschüsse nach Ressortzuschnitt einer neuen Bundesregierung entsprechend der Ausschussstruktur der 18. Wahlperiode eingesetzt. Die Größe wird leicht erhöht, um der gestiegenen Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages Rechnung zu tragen. Ein Hauptausschuss kann nicht die Arbeit aller dieser Ausschüsse übernehmen. Der Bundestag muss gerade in ungewisser Situation von Koalitionsverhandlungen und ggf. Neuwahlen arbeitsfähig sein und die geschäftsführende Regierung kontrollieren.

TOP 10. Antrag „Wahlkampfversprechen erfüllen – Verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern durchsetzen“, Drs. 19/30 i.V.m. ZP Antrag „Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege“, Drs. 19/79

Die Bundesregierung muss sofort handeln, um zumindest die schlimmsten Auswirkungen des Pflegenotstands zu bekämpfen: Verbindliche Personalschlüssel und die Anhebung des Pflegemindestlohns wären ein Signal an die Pflegekräfte und die Menschen mit Pflegebedarf. Geld für Sofortmaßnahmen ist vorhanden. Letztendlich führt jedoch kein Weg an der Solidarischen Pflegeversicherung vorbei.

Mittwoch, 22.11.2017

TOP 15. Antrag „Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben“, Drs. 19/13

Nach wie vor ist das deutsche Bildungssystem unterfinanziert. Es reicht nicht, so wie bislang im Hochschulbereich, einfach die bestehenden Instrumente nun dauerhaft zu finanzieren, sondern es muss um mehr Geld und deutlich bessere Bedingungen für die Bildung gehen. Auch andere Umwege zur Mitfinanzierung wie beispielsweise die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds sind nicht ausreichend, geschweige denn nachhaltig. Daher muss das Kooperationsverbot vollständig aufgehoben werden.

ohne Debatte, 21.11.2017

ZP 4 Antrag „zu der Unterrichtung zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) - EU-Dok 407/2017 - hier: Stellungnahme des Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Militarisierung der EU beenden – Einrichtung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit stoppen“, Drs. 19/82

Mit der Einrichtung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit geht die Bundesregierung weitreichende Verpflichtungen im Verteidigungsbereich ein. Mit dem Verteidigungsfonds sollen Milliarden öffentliche Investitionen für Aufrüstung und die Förderung der Rüstungsindustrie mobilisiert werden. Statt in Aufrüstung zu investieren und die Verteidigungsunion voranzutreiben, ist ein grundlegender Politikwechsel zu einer friedlichen EU-Außen- und Sicherheitspolitik nötig.