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Foto: Berthold Werner

DIE LINKE vom 14. bis 16. Dezember 2022 im Plenum

Nachricht von Jan Korte,

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Krise in den Kinderkliniken - Fallpauschalen abschaffen und Kinder- und Jugendmedizin wiederaufbauen“ beantragt.

Donnerstag, den 15. Dezember 2022

TOP 11 a) Antrag “PCK Schwedt Raffinerie retten und transformieren – Deindustrialisierung Ostdeutschlands verhindern“, Drs. 20/4762

Weniger als zwei Monate vor Beginn des Ölembargos hat die Bundesregierung keinen Plan, wie sie die PCK in Schwedt mit ausreichend Öl beliefern will. Von der PCK hängt die Krafststoffproduktion für Ostdeutschalnd, sowie 1200 direkte und tausende indirekte Arbeitsplätze in Brandenburg ab. Für die Region ist die PCK ein entscheidender Strukturbaustein. Die Menschen vor Ort haben zu Recht Angst vor einer erneuten Deindustrialisierung.

TOP 14 Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Ausschussöffentlichkeit und Zugang zu Dokumenten”, Drs. 20/286

Das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie lebt von der Transparenz des Parlaments. Daher sollen Ausschüsse des Bundestages zukünftig grundsätzlich öffentlich tagen und über Livestream im Internet übertragen werden. Die Dokumente und Protokolle der Ausschüsse sollen grundsätzlich öffentlich und als Open Data zugänglich sein. Ausnahmen sind für begründete Geheimhaltungsbedürfnisse vorgesehen.

TOP 14 Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Frist für die Durchführung von öffentlichen Anhörungen”, Drs. 20/1728

Die Regierungsmehrheit verzögerte in der Vergangenheit teils die tatsächliche Durchführung von öffentlichen Anhörungen, obwohl das Recht bei federführend an den Ausschuss überwiesenen Vorlagen ein Minderheitsrecht darstellt. Die Geschäftsordnung regelt bisher keine Frist. Verankert wird daher die Pflicht, die Anhörung innerhalb angemessener Frist durchzuführen, und für Anhörung auf Minderheitsverlangen eine Höchstfrist von zehn Sitzungswochen bis zur Durchführung.

TOP 14 Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - hier: Bessere Lesbarkeit von Vorlagen”, Drs. 20/1732

Die derzeitige Gesetzgebungstechnik führt dazu, dass weder die Abgeordneten noch die Öffentlichkeit die Gesetzentwürfe gut lesen können. Die beabsichtigten Änderungen sind hinter unübersichtlichen Änderungsbefehlen versteckt. Um Gesetzgebungsverfahren transparent zu gestalten und alle besser zu informieren, sind künftig Gesetzentwürfen, Änderungsanträgen und Ausschuss-Beschlussempfehlungen Lesefassungen (Synopsen) mit dem geltenden und künftigen Wortlaut der Normen beizufügen.

TOP 14 Antrag “Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - hier: Beratungsfrist”, Drs. 20/1735

Die Regierungsmehrheit im Bundestag "versenkt" gern ihr ungenehme parlamentarische Initiativen im Ausschuss und verhindert durch ständiges Vertagen jahrelang deren Beratung. Ein Beispiel hierfür ist die jahrelange Verhinderung der Beratung von Gesetzentwürfen zur “Ehe für alle”. Um dieses missbräuchliches Vorgehen zukünftig zu verhindern, wird eine Regelung eingeführt, wonach die Initianten den Abschluss der Beratung im Ausschuss und anschließende Aufsetzung im Plenum für eigene Vorlagen spätestens nach 25 Sitzungswochen verlangen können.

TOP 19 Antrag “Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen – Kettenbefristungen beenden, Drs. 20/4588

Der Anteil befristeter, kurzer Kettenverträge in der Wissenschaft hat ein Maß erreicht, das nicht mehr vertretbar ist. Der Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz zeigt deutlich, dass eine Verbesserung der prekären Anstellungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen trotz anderslautender Zielsetzungen ausgeblieben ist. DIE LINKE fordert u.a. wissenschaftliche und künstlerische Qualifikation auf die Promotion zu beschränken und Mindestvertragslaufzeiten anstelle von Höchstbefristungen.

ZP Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesbaus, Drs. 20/…

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nur eine Kompetenzausweitung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor, ohne sie in ihrem Auftrag und ihrem Wirtschaften zu reformieren. Der Entschließungsantrag fordert die Änderung des gesetzlichen Auftrags der BImA, so dass Privatisierungen ausgeschlossen und der Auftrag um die soziale Wohnraumversorgung erweitert wird. Hierzu soll die BImA Liegenschaften zurückkaufen, an der Seite der Kommunen arbeiten und selbst neue Wohnungen bauen. Die Vermietungspraxis muss sozial ausgewogen sein, Klimaziele müssen eingehalten werden; die BImA wird in den Dienst der öffentlichen Daseinsvorsorge gestellt.