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Deutsche Post verstieß in über 180 Fällen gegen die Streikanzeigepflicht - LINKE kritisiert zu geringe Strafen

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Im zurückliegenden Streik hat die Deutsche Post AG in über 180 Fällen gegen die gesetzliche Streikanzeigepflicht bei der Bundesagentur für Arbeit verstoßen (§ 320 Absatz 5 SGB III). Diese soll verhindern, dass Erwerbslose gegen ihren Willen als Streikbrecher eingesetzt werden können. Die Unregelmäßigkeiten wurden schon während des Arbeitskampfes im Sommer durch eine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Sabine Zimmermann aufgedeckt. Die Gewerkschaft ver.di hatte im Arbeitskampf immer wieder beklagt, dass das Unternehmen Streikbrecher einsetze.

Nun teilte das Bundesarbeitsministerium auf Nachfrage der Abgeordneten mit, dass ein Abschlussbericht zu den Unregelmäßigkeiten der Streikanzeige durch die Deutsche Post vorliegt. Danach meldete das Unternehmen bei den örtlichen Arbeitsagenturen in 178 Fällen gar keinen Streik an, in drei Fällen erfolgte die Anzeige erst während des Arbeitskampfes, in drei weiteren Fällen erst nach seinem Ende. Die verhängten Buß- und Verwarnungsgelder belaufen sich auf 36.000 Euro und betrugen im Einzelfall meist 200 Euro. Da "Informationen über mögliche Einsprüche" nicht vorlägen, ist davon auszugehen, "dass alle Bescheide rechtskräftig geworden sind", so das Ministerium.

Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, fordert Konsequenzen: "Es ist schon ein starkes Stück, dass das Post-Management gegen ein bestehendes Gesetz verstößt. Es kann aber nicht sein, dass das Management nicht belangt wird und der Konzern sich mit 200 Euro je Fall freikaufen kann. Es stellt sich die Frage, warum die Bundesagentur nicht den Freiraum genutzt hat, Bußgelder bis zu 2.000 Euro je Fall zu verhängen.

Streikbruch ist kein Kavaliersdelikt. Das Streikrecht muss gestärkt werden. Strafen bei Verstößen gegen die Streikanzeigepflicht müssen konsequenter durchgesetzt werden und dem Unternehmen wirklich wehtun."

Zimmermann fordert zudem, grundsätzlich den Einsatz von Streikbrechern zu verbieten. Weder Erwerblose noch Leiharbeitskräfte oder Werkvertragsbeschäftigte dürften als Streikbrecher missbraucht werden. Dafür müsse die Bundesregierung schnell eine gesetzliche Neuregelung vorlegen. Bisher will sie nur den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter als Streikbrecher verbieten.

linksfraktion.de, 23. November 2015