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Debatte über Sterbehilfe im Bundestag

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Heute befasst sich der Bundestag in einer vierstündigen Debatte mit der Frage, inwieweit Sterbebegleitung in Deutschland künftig erlaubt oder verboten sein soll. Genauer gesagt geht es um die Suizidbeihilfe.

Im Moment ist die Gesetzeslage wie folgt: Verboten ist die sogenannte Tötung auf Verlangen. Daran soll im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren auch nichts geändert werden. Der Suizid aber ist in Deutschland straffrei, deshalb ist auch die Beihilfe zum Suizid nicht verboten.

In der heutigen Debatte geht es darum, inwieweit diese Suizidbeihilfe reguliert oder eingeschränkt werden soll. Dazu liegen noch keine Gesetzentwürfe vor, es wurden allerdings bisher fünf Positionspapiere vorgestellt, in denen unterschiedliche, teilweise fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten skizzieren, wie sie sich die Gesetzeslage zur Suizidbeihilfe künftig vorstellen.

Am weitgehendsten positioniert sich eine Gruppe rund um den Unions-Abgeordneten Michael Brand, die die Sterbehilfe nur noch in Einzelfällen Verwandten und Ärzten erlauben will. Ähnlich argumentiert Kathrin Vogler, Sprecherin der LINKEN im Bundestag für Patientenrechte. Sie sieht keinen Zwang zum Leben, wie ihn etwa manche aus religiösen Grundsätzen herleiten, will aber auch keine Verpflichtung der Gesellschaft, den Tod als möglichst leichte Dienstleistung anzubieten. Deshalb will sie in der weiteren Diskussion um die Suizidbeihilfe einen Gesetzentwurf unterstützen, der gewerbsmäßige, organisierte und wiederholte Sterbehilfe verbietet, Einzelfallhilfe durch Verwandte und Ärzte aber erlaubt.

Eine zweite Gruppe rund um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) plädiert dafür, Sterbehilfe Ärzten explizit zu erlauben, Vereinen aber zu verbieten. Eine dritte Gruppe um Eva Högl (SPD) will lediglich die „organisierte Förderung und Unterstützung des Suizids“ durch Vereine und Einzelpersonen verbieten. Die Grünen Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe wollen Sterbebegleitung an sich weiterhin erlauben, allerdings nicht, wenn sie organisiert oder eigennützig ist.

Das fünfte Positionspapier unter der Überschrift „Mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht“ stammt von Renate Künast (Grüne), der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der LINKEN, Petra Sitte, und weiteren Abgeordneten von LINKEN und Grünen, darunter Matthias W. Birkwald, Roland Claus, Caren Lay, Susanna Karawanskij und Cornelia Möhring. Sie wollen an der aktuellen Lage des Strafrechts nichts ändern, um so den Menschen eine Selbstbestimmung auch im Sterben weitgehend zu ermöglichen. Allerdings wollen auch sie die Regeln für Sterbehilfevereine präzisieren, um Missbrauch der Sterbehilfe vorzubeugen. Dazu gehört zum Beispiel dass diese Vereine lediglich kostendeckend arbeiten dürfen, ergebnisoffen beraten müssen, jeden Fall genau  dokumentieren und ihnen genaue Kriterien und Mindeststandards für Begutachtungen vorgegeben werden. Wichtigste Grundlage für eine Suizidbegleitung ist dabei immer die Feststellung der freien selbstbestimmten Entscheidung der Sterbewilligen.

Einigkeit herrscht fraktionsübergreifend, dass unabhängig von der Suizidbeihilfe das Hospizwesen und die palliativmedizinische Versorgung verbessert werden müssen. Kathrin Vogler sagte dazu in der Debatte, genauso wichtig wie eine Regelung zur Suizidbeihilfe seien gute Rente, gute Pflege und gute Palliativversorgung in einem solidarischen Gesundheitssystem.

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) hat in dieser Woche einen Ausbau der Palliativversorgung im Umfang von bis zu 200 Millionen Euro angekündigt. Wie genau das gehen soll und woher das Geld kommen soll, bleibt aber unklar. Geld im Bundeshaushalt ist dafür nicht vorgesehen. Der gesundheitspolitische Sprecher der LINKEN im Bundestag, Harald Weinberg, begrüßte diese Ankündigung dennoch und sagte, DIE LINKE werde Gröhes Vorhaben kritisch-konstruktiv begleiten.