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Das System der Verwertungsgesellschaften modernisieren

Im Wortlaut von Kathrin Senger-Schäfer,

Der Konflikt um die Gema-Tarife ist nur ein Symptom, es besteht eine Krise des Systems der Verwertungsgesellschaften

Von Kathrin Senger-Schäfer, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag





Die deutschen Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Gema und die VG Wort, geraten zunehmend in die Kritik. Während der Gema vorgeworfen wird, dass ihre neuen Tarife für Clubs ruinös wirken, hat das Landgericht München bestätigt, dass die VG Wort mit ihren Verteilungsplänen gegen den Treuhandgrundsatz verstößt. Das Urteil, das Auswirkungen auch auf die Verteilungspraxis anderer Verwertungsgesellschaften haben muss, hat zudem deutlich gemacht, dass das Deutsche Patent- und Markenamt seine Funktion als Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften nicht erfüllt.

Die Verteilungspläne und die Modalitäten der Beschlussfassung innerhalb der Verwertungsgesellschaften werden von vielen Wahrnehmungsberechtigten als intransparent empfunden. So hat kürzlich der Journalisten-Berufsverband Freischreiber die VG Wort zu mehr Transparenz aufgefordert. Und der IT-Branchenverband BITKOM kritisiert, dass die Gerätehersteller nicht differenziert genug über die nach Produktgruppen und Tarifen differenzierten Gesamteinnahmen aus der Pauschalvergütung für Festplatten, USB-Sticks, Handys u.v.m. und die damit verbundenen administrativen Kosten informiert werden. Sowohl bei den Einnahmen als auch bei der Verteilung der Gelder mangelt es offenbar an Klarheit.

Kritisiert werden ferner die undemokratischen Binnenstrukturen in den Verwertungsgesellschaften. Die Gema beispielsweise unterscheidet zwischen ordentlichen, außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern. 3.414 ordentliche Mitglieder verfügen dort über ein volles Stimmrecht, während mehr als 60.000 außerordentliche und angeschlossene Mitglieder gerade einmal von 64 Delegierten vertreten werden. Das hat Auswirkungen bis hin auf die Ausschüttungen: Es zeigt sich die Tendenz, dass die verhältnismäßig kleine Gruppe der ordentlichen Mitglieder einen immer größeren Anteil der Ausschüttungen erhält, während auf die außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder immer weniger Geld entfällt. Auch bei der VG Wort sieht es nicht viel besser aus. Auch sie praktiziert in ihren Organen ungleiche Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dass es auch anders geht, beweist hingegen die VG Bild-Kunst. Dort ist, ohne jedwede Beschränkungen nach Dauer der Mitgliedschaft oder Höhe der erhaltenen Beträge, jeder Urheber zugleich Mitglied – über alle wesentlichen Fragen entscheiden die Mitglieder mit gleichem Stimmgewicht.

Und nun also die Clubs, Discotheken und Gaststätten: Stimmen deren Berechnungen – und dafür spricht momentan viel –, so haben sie nach den neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2013 für die Musiknutzung teils exorbitant höhere Tarife abzuführen. Klar, es gibt noch eine Schiedsstelle. Doch bis diese entscheidet, sind die Abgaben dennoch, wenngleich auf ein Treuhandkonto, zu überweisen. Entscheidet die Schiedsstelle spät, kann das tatsächlich den einen und anderen Betreiber in den Ruin führen. Das Perfide daran: Es steht so im Gesetz.

Das Urheberrechtwahrnehmungsgesetz gibt diese Form der Regulierung von Tarifauseinandersetzungen ebenso vor wie es undemokratische Binnenstrukturen ermöglicht. Die Krise der Verwertungsgesellschaften ist dort sozusagen systemisch angelegt und kommt in einer veränderten Umwelt protestierender Clubbetreiber, Gerätehersteller, von Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgeschlossenen Urhebern und – in der digitalen Welt – einfacher Nutzer zum Tragen.

Ich bin der Meinung, es gilt, das System der Verwertungsgesellschaften zu modernisieren. Wir sollten erstens demokratische Binnenstrukturen verpflichtend vorschreiben und zweitens eine Aufsicht gewährleisten, die diesen Namen verdient. So empfahl die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" bereits 2007 der Bundesregierung, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften bei einer Regulierungsbehörde des Bundes anzusiedeln. Diese könnte dann auch neue Tarifsetzungen im Vorhinein prüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Nicht viel anders verfährt schließlich die Bundesnetzagentur bei der Telekom. Mit einer aktiven Aufsicht klappte es dann sicher auch bei den Clubs, den Geräteherstellern, den Verteilungsplänen und – last not least – bei erleichterten Nutzungshandlungen im Internet.

linksfraktion.de, 9. August 2012