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Das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung

Periodika von Pia Zimmermann,

 

 

Ein Kommentar von Pia Zimmermann

 

 

Der erste Reformschritt der Pflegeversicherung ist getan. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gibt es Minimalverbesserungen.

Pflege(fach)kräfte jedoch gehen so gut wie leer aus. Für Menschen mit Demenz oder psychischen Beeinträchtigungen ändert sich leider wenig, denn die Neudefinition des Pflegebegriffs hat sich die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes gespart. Ein neues Verständnis von Pflege ist aber eine notwendige Voraussetzung für die grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung.

Menschenwürdige Pflege bedeutet nicht nur unmittelbare pflegerische Versorgung, sondern auch Menschen trotz Beeinträchtigungen Teilhabe und Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Und das heißt Hilfe bei der Bewältigung des Alltags wie auch Unterstützung bei der Pflege von Freundschaften, bei Hobbys, im politischen oder sozialen Engagement.

Die Fraktion DIE LINKE forderte in zwei Anträgen, die Leistungen der Pflegeversicherung endlich am individuellen Bedarf auszurichten und mit der Einführung der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung dafür eine solide finanzielle Basis zu schaffen. CDU/CSU und SPD haben sich dem – wie leider nicht anders zu erwarten – verweigert. Wir haben auch eine öffentliche Anhörung organisiert, um mit Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Beschäftigten, Verbänden und Gewerkschaften zu diskutieren, was für eine große Pflegereform notwendig ist, aber auch, wie diese umgesetzt werden kann. Denn eins ist klar: Die Durchsetzung einer wirklichen Pflegereform ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam gelingt.

 

Pia Zimmermann ist pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE