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Das gebrochene Versprechen

Periodika,

Ab August 2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zwei Drittel aller Eltern würden diesen Anspruch gern wahrnehmen, doch zwischen Wunsch und Wirklichkeit liegen Welten

Es bleiben noch drei Monate bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Doch der 1. August wird zum Tag der Offenbarung werden. Denn zurzeit fehlen laut Städte- und Gemeindebund 150?000 Krippenplätze, das Bundesamt für Statistik spricht sogar von 220?000. So oder so werden unzählige Mütter, Väter und ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren das Nachsehen haben.

Experten sind allerdings kaum überrascht von der Fehlplanung beim Kitaausbau. Denn von Beginn an gab es einen entscheidenden politischen Denkfehler. Die Bundesregierung schätzte den bundesweiten Bedarf an frühkindlicher Betreuung nur, anstatt ihn zu erfragen. So ging die Koalition aus CDU/CSU und FDP von zunächst 35 Prozent Bedarf aus, korrigierte die Zahl später auf 38 Prozent. Beide Schätzungen jedoch, das sagen alle Erhebungen, Umfragen und Erfahrungswerte, hatten und haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun.

Tatsächlich wünschen sich zwei Drittel der Eltern eine Tagesbetreuung ihrer Kinder ab dem ersten Geburtstag. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für die Kinder geht es um eine weitere soziale Gemeinschaft außerhalb der Familie, um spielerische Bildungsangebote und um eine frühe Förderung. Und die Eltern wollen zurück in den Beruf. Die meisten jungen Familien sind auch auf den doppelten Verdienst angewiesen. Darüber hinaus hat sich das Familienmodell gewandelt. Frauen und Männer möchten partnerschaftlich leben: Kind, Haushalt, Familie und berufliche Verwirklichung sollen unter einen Hut gebracht werden. Von beiden Elternteilen. Das aber braucht gute Voraussetzungen. Und die beginnen mit der Bereitstellung von tatsächlich ermittelten Plätzen in Kindertagesstätten und nicht bei einer beliebig ermittelten Quote.

Das alte Sorgenkind Kinderbetreuung

Als im Jahr 2007 der Rechtsanspruch zur Kindertagesbetreuung der unter Dreijährigen auf den Weg gebracht wurde, waren in der alten Bundesrepublik gerade einmal 9,8 Prozent der infrage kommenden Kinder in einer Betreuung außerhalb des Elternhauses. Fünf Jahre zuvor waren es sogar nur drei Prozent. Daran gemessen hat sich in den vergangenen Jahren etliches getan.

Im Jahr 2012 wurden immerhin schon 22 Prozent der Kleinkinder in der Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Ostdeutschland und Berlin dagegen boten im Jahr 2007 bereits für 40 Prozent der Ein- bis Dreijährigen eine Tagesbetreuung an, und 2012 lag die Quote bei 49 Prozent. Sie ist damit mehr als doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern. Laut Statistischem Bundesamt verzeichnen Sachsen-Anhalt (57,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (53,6 Prozent) und Brandenburg (53,4 Prozent) die bundesweit höchsten Betreuungsquoten für die unter Dreijährigen. Der Stadtstaat Hamburg führt mit knapp 36 Prozent das Ranking im Westen an, ganz hinten liegen Nordrhein-Westfalen, Bremen und das Saarland.

Das zahlenmäßige Angebot der Betreuungsplätze allein sagt allerdings noch nichts über die tägliche Verweildauer der Kinder in den Kitas aus, auch nichts über die Öffnungszeiten. Für Mütter und Väter sind das jedoch wichtige Details, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Hamburg führte vor genau einem Jahr einen Betreuungsanspruch von fünf Stunden für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ein. Eine Teilzeitbetreuung, die am Ende auch nur eine Teilzeitbeschäftigung – in der Regel der Mütter – nach sich zieht. Auf Ganztagsbetreuung dagegen können Eltern in Ostdeutschland bauen. Fast drei von vier Kindern (73 Prozent) unter drei Jahren sind mindestens 36 Stunden pro Woche in der Tagesbetreuung.

Die Zeit bis Sommer wird nicht ausreichen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, auch nicht den an ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern. Die Kommunen befürchten deshalb Klagen, besonders in Großstädten und Ballungsgebieten. DIE LINKE kritisiert, dass die Bundesregierung sich hier aus der Verantwortung stiehlt. Denn der Unmut der Eltern bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs landet bei den Kommunen, nicht im Berliner Regierungsviertel.

Der Rechtsanspruch ist einklagbar

Bis heute ist völlig ungeklärt, ob und was bei einem möglichen Verdienstausfall gezahlt werden muss, wenn Eltern beim Betreuungsplatz ihres Kindes leer ausgehen. Geködert werden sollen Eltern darum mit dem Betreuungsgeld. Auch das tritt am 1. August 2013 in Kraft. 100 Euro erhalten Mütter, die zu Hause bleiben und ihr Kind nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben. Es ist der Versuch, den Eltern den Rechtsanspruch billig abzukaufen. Die Reichen aber brauchen es nicht, und die Ärmsten haben nichts davon. Denn das Betreuungsgeld soll wie das Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern angerechnet werden.

Experten errechneten, das Betreuungsgeld würde jährlich zwei Milliarden Euro kosten. Viel Geld, für eine Familienpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie völlig aushebelt. Viel Steuergeld auch, das in einer flächendeckenden Infrastruktur für Kinder und Eltern weitaus besser aufgehoben wäre.