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Ein Pfleger schiebt in einem Krankenhaus einen Patienten im Rollstuhl durch einen Flur mit einem Schild Notaufnahme an der Wand © iStock/upixa

Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall - wenig Anerkennungen

Nachricht von Jutta Krellmann,

Während des Lockdowns wurden Pflegekräfte, Krankenhauspersonal, Verkäuferinnen und alle anderen, die „den Laden am Laufen halten“, als Heldinnen und Helden der Krise gefeiert. Diese gesellschaftlich relevanten Berufsgruppen eint nicht nur die meist zu geringe Bezahlung, die Beschäftigten können auch nicht einfach ins Homeoffice gehen, sie haben weiterhin viel Kontakt zu anderen Menschen und dadurch ein höheres Risiko, sich mit Corona anzustecken. Kommt es zu einer Infektion, wird Covid-19 jedoch bei Weitem nicht immer als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, wie eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Schriftliche Frage von Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, ergab. 

Jutta Krellmann fasst die Zahlen zusammen: „Covid-19 als Arbeitsunfall scheint eine reine Luftnummer zu sein. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist, angesichts von insgesamt einer viertel Million Erkrankter, ein Witz.“ Sie fordert:

„Alle, die nachweislich im Zusammenhang mit ihrer Arbeit an Covid-19 erkranken, müssen von der Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Dieses Mindestmaß an Respekt schulden wir denjenigen, die in der Corona-Krise täglich ihre Gesundheit riskieren, damit der Laden weiter läuft.

Auch die Betroffenen in der Fleischindustrie, im Handel und in anderen Risikobranchen müssen entschädigt werden. Ich empfehle, sicherheitshalber einen Antrag zu stellen. Damit alle Betroffenen leichter zu ihrem Recht kommen, brauchen wir flächendeckend unabhängige Beratungsstellen für Betroffene von Berufskrankheiten, wie es sie in Hamburg, Bremen und Berlin bereits gibt. Hier ist auch der Bund in der Pflicht.“ 

Infektionskrankheiten können laut dem Sozialgesetzbuch als Berufskrankheiten anerkannt werden, „wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“. Dies trifft insbesondere auf Pflegekräfte zu. Allein in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen infizierten sich laut Robert-Koch-Institut bisher etwa 17.000 Beschäftigte mit Covid-19, wie im Neuen Deutschland berichtet. Eine Infektion mit dem Coronavirus reiche jedoch nicht aus, die Betroffenen müssten Symptome wie Husten und Fieber entwickelt haben.

Die Zahlen zeigen: Es wurden weniger als die Hälfte der Fälle von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Berufsgenossenschaften, auch als Berufskrankheit anerkannt. Nur 8171 Betroffene bekamen bisher einen positiven Bescheid und damit Anrecht auf Entschädigung oder gar Rente. Bei 18.951 angezeigten Berufskrankheiten im Zusammenhang mit Covid-19 entspricht dies einer Anerkennungsquote von bisher 43 Prozent.

Für Beschäftigte in anderen Bereichen wird es noch schwieriger. Sie können hauptsächlich darauf hoffen, bei einer Corona-Infektion eine Entschädigung als Arbeitsunfall zu bekommen. Dabei müssen sie beweisen, dass die Krankheit auf einen Kontakt mit einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person zurückzuführen sei. Im Einzelfall kann auch ein nachweislich massives Infektionsgeschehen im Betrieb ausreichen. Dies gilt auch, wenn eine entsprechende Infektion auf dem Weg zur oder von der Arbeit nachgewiesen ist. Da das Infektionsgeschehen in Deutschland zwischenzeitlich deutlich zurückgegangen ist, kommt es dabei nicht mehr darauf an, dass die arbeitsbedingte Infektionsgefahr das Ausmaß der Gefährdung, dem die Bevölkerung allgemein ausgesetzt ist, deutlich übersteigt. Bis zum 11. September 2020 wurden 3.611 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Covid-19 angezeigt und davon 92 anerkannt. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 2,6 Prozent. 


Ergebnisse im Einzelnen (PDF)