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Bundesregierung täuscht zu Asylverfahrensdauern – zentrale Versprechen gebrochen

Nachricht von Ulla Jelpke,

Auswertung zur Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zur ergänzenden Asylstatistik für das zweite Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zur Asylverfahrensdauer (BT-Drs. 18/13472)


Bewertung durch Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„Statt wie politisch vereinbart drei Monate, dauerten Asylverfahren im zweiten Quartal 2017 im Durchschnitt 11,7 Monate – hinzu kommt noch eine bis zu viereinhalbmonatige Wartezeit bis zur Asylantragstellung. Die Bundesregierung spricht euphemistisch davon, dass die Verfahrensdauer „derzeit noch“ über den vereinbarten drei Monaten liege. Zudem rechnet sie sich die Wirklichkeit schön, indem sie nur auf die Bearbeitungszeiten für einen Teil der Anträge abstellt.“

„Vom versprochenen Ziel, Asylverfahren binnen drei Monaten zu erledigen, ist das BAMF weit entfernt. Die Bundesregierung spielt der Öffentlichkeit bewusst fingierte Zahlen zu, um ihr Versagen so kurz vor den Wahlen zu vertuschen.“

Hintergrund:

Das BMI verweist auf die sog. „Bearbeitungszeiten am aktuellen Rand“, gemeint sind damit ausschließlich jene Verfahren, die innerhalb der vergangenen sechs Monate aufgenommen UND entschieden wurden“. Mit der „statistischen Verfahrensdauer“, die den Durchschnitt für alle Verfahren nennt, hat das nichts zu tun.


„Die Leidtragenden sind die Asylsuchenden: Denn überlange Asylverfahren sind für die Betroffenen unzumutbar und Gift für die Integration. Die Verantwortung hierfür trägt das Bundesinnenministerium. Viel zu spät wurde das Personal im BAMF verstärkt. Politische Vorgaben haben dem BAMF unnötige Mehrarbeit verschafft, etwa die Entscheidung, syrische Flüchtlinge, die am Ende zu 100 Prozent einen Schutzstatus erhalten, in aufwändigen Prüfungen in zwei Flüchtlingskategorien mit unterschiedlichen Rechten einzusortieren. Allein 310 Menschen sind im BAMF mit der Verwaltung des ungerechten und ineffizienten Dublin-Systems befasst. Die politisch beschlossenen 100.000 vorgezogenen Widerrufsprüfungen werden das BAMF zusätzlich belasten, die dringend erforderliche Weiterqualifizierung des Personals hingegen wird auf die lange Bank geschoben.“

 „Die Bundesregierung erklärt, die Verfahrensdauern seien deshalb so lang, weil viele Altverfahren in den Durchschnittswert mit eingingen. Das ist zwar richtig, aber die jetzigen Altverfahren sind die zwangsläufige Folge der Entscheidung, schnell zu entscheidende Verfahren zu priorisieren und kompliziertere Prüfungen zurückzustellen. Außerdem lehnt die Bundesregierung eine Altfallregelung für bereits lang anhängige Asylverfahren ab – das hätte das BAMF wirksam entlastet und für aktuelle Herausforderungen arbeitsfähig gemacht.“

 

Hintergrund:

Am 3. März 2016 haben Staatssekretärin Haber (BMI) und der damalige BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise eine Vereinbarung unterzeichnet, die vorsah, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für alle Verfahren auf fünf Monate und für neue Anträge auf unter drei Monate zu senken.

 
Ausgewählte Aspekte der Antwort [Angaben beziehen sich auf das 2. Quartal 2017]

 Frage 1:

Die durchschnittliche Asylverfahrensdauer im 2. Quartal 2017 betrug 11,7 Monate (1. Quartal: 10,4 Monate).

Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug die Verfahrensdauer 11,8 Monate.

Ein Dublin-Verfahren dauerte durchschnittlich 3 Monate (Frage 2). Diese Angaben beziehen sich auf die reine Verfahrensdauer – hinzu kommt noch die Wartezeit bis zur Eröffnung des Verfahrens (4,5 Monate, vgl. Frage 6)

Frage 3: Die Verfahrensdauer unterscheidet sich nur geringfügig, wenn die Dauer differenziert wird nach Entscheidungen in den Ankunfts- (10,5 Mon.) oder Entscheidungszentren (12,4 Mon.) oder den Außenstellen oder der Zentrale des BAMF (12,5 Mon.).

Frage 5:

58.538 der Mitte 2017 anhängigen 146.551 Asylverfahren waren seit mehr als 12 Monaten anhängig (40%).

Frage 6: Die Wartezeit von der Einreise bis zur formellen Antragstellung betrug zusätzlich im Schnitt  4,5 Monate. Die Gesamtwartezeit bis zur Entscheidung beträgt somit im Schnitt 16,2 Monate (Frage 1 plus Frage 6)

Fragen 10/11:

Die Fragen danach, welche Aussagekraft und Relevanz statistisch geschönte Angaben zu Verfahrensdauern „am aktuellen Rand“ haben [dabei werden nur Verfahren betrachtet, die in den letzten 6 Monaten begonnen UND abschlossen wurden; komplexere und längere Verfahren werden nicht beachtet], werden letztlich nicht beantwortet.

Die Bundesregierung kennt inzwischen drei unterschiedliche Angaben zu Verfahrensdauern: a) „statistische Verfahrensdauer“ [Durchschnitt aller in einem bestimmten Zeitraum entschiedenen Verfahren], b) „Verfahrensdauer am aktuellen Rand“ [Antragstellung UND Entscheidung in den letzten 6 Monaten], c) „Verfahrensdauer Neuverfahren“ [Antragstellung UND Entscheidung im Jahr 2017].

Die Bundesregierung erklärt die lange statistische Verfahrensdauer vor allem mit der Abarbeitung von Altanträgen (siehe auch Frage 1), die bis zum Abbau der Altverfahren in die Statistik mit einflössen. Die Bundesregierung muss aber auch einräumen (vgl. Antworten zu Fragen 18-20), dass politische Entscheidungen zur Verlängerung der aktuellen Verfahrensdauer geführt haben: Die zeitweise Priorisierung von Verfahren aus bestimmten Herkunftsländern hat zu einer Rückstellung aller anderen Verfahren geführt, was „zwangsläufig eine längere Bearbeitungsdauer bei den nicht priorisierten Asylverfahren bewirk“ (Frage 18). Es gab keine „Altfallregelung“ im BAMF zur Entlastung des Amtes von bereits länger anhängigen Asylverfahren (Frage 19). Auch die Aufgabe schriftlicher Anerkennungsverfahren und die Differenzierung nach GFK- bzw. subsidiärem Schutzstatus führten zu längeren Prüfungen (Frage 20).

Frage 13:

Die Bundesregierung muss einräumen, dass die mit dem Koalitionsvertrag angestrebte durchschnittliche Asylverfahrensdauer von drei Monaten nicht erreicht werden konnte: „derzeit noch über drei Monate[n]“, heißt es euphemistisch [es sind wohlgemerkt 11,7 Monate + ca. 4,5 Monate Wartezeit!]. Erneut wird dies als ein statistischer Effekt infolge der Abarbeitung der „Altfälle“ erklärt – obwohl sich die Koalitionsvereinbarung natürlich auf den Gesamtdurchschnitt aller Verfahren bezog [die isolierte Betrachtung der Verfahrensdauer bei „Neuverfahren“ wurde erst ab ca. 2015/6 vorgenommen].

Die Frage nach konkreten Zielvereinbarungen zwischen dem BMI und dem BAMF zu anzustrebenden Bearbeitungszeiten wird von der Bundesregierung nicht beantwortet, obwohl es entsprechende interne Zielvereinbarungen gab, die der Fragestellerin vorliegen (für das Jahr 2016, festgelegt am 3.3.2016: „Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von der Registrierung bis zur Bescheiderstellung auf durchschnittlich unter fünf Monate im Gesamtdurchschnitt, auf unter drei Monate bei neuen Anträgen“).


Thema: beschleunigte Asylverfahren:

Frage 7: Die Bundesregierung kann die neuen beschleunigten Asylverfahren nach §30a AsylG nicht bewerten, da hierzu keinerlei Daten vorliegen. Es gibt sie nur an inzwischen vier Standorten in Bayern.

In den Außenstellen in Bamberg und Manching, die unter anderem beschleunigte Asylanträge nach §30a AsylG bearbeiten, gab es im 2. Halbjahr 2016 zusammengenommen 2.288 Entscheidungen [nicht alle im beschleunigten Verfahren!; darunter viele sonstige Verfahrenserledigungen: 38%]. 788 betrafen Asylsuchende aus den zu sicheren Herkunftsstaaten erklärten Westbalkanländern – niemand (!) von ihnen erhielt im 2. Halbjahr 2016 einen Schutzstatus. Die Verfahrensdauern in beiden Außenstellen waren mit 8,9 bzw. 7,6 Monaten im 2. Halbjahr 2016 nicht besonders kurz.

Im 1. Halbjahr 2017 gab es in beiden Außenstellen 6.747 Entscheidungen, 946 betrafen Asylsuchende aus den Westbalkanländern (von denen 5 einen Schutzstatus erhielten, zumeist Abschiebungsschutz; 1.972 formelle Entscheidungen = 29%). Die Verfahrensdauer lag bei 12,9 (Manching) bzw. 9 Monaten (Bamberg). Von „beschleunigten“ Verfahren in diesen Außenstellen kann also überhaupt keine Rede sein.

In Bamberg wurden viele Entscheidungen zu Geflüchteten aus dem Senegal (ebenfalls ein „sicherer Herkunftsstaat“) getroffen: 194 (davon 3 Schutzstatus, 75 sonstige Verfahrenserledigungen).

Nach einer dpa-Meldung vom 1.9.2017 wurden die Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung in Bamberg von 1.450 auf 3.400 ausgebaut – davon waren Ende August 2017 jedoch nur 1.183 belegt: 960 in der regulären Aufnahmeeinrichtung, 223 in der besonderen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im beschleunigten Asylverfahren (19% der Gesamtzahl; 19% von 9.035 Entscheidungen in beiden Einrichtungen wären 1.717 Entscheidungen – das entspricht in etwa der Zahl von Verfahren zu Geflüchteten aus sicheren Herkunftsländern).

 > In einem Jahr (Mitte 2016 bis Mitte 2017) wurden in den Außenstellen Bamberg und Manching Entscheidungen zu 1.734 Asylsuchenden aus den zu sicheren Herkunftsstaaten erklärten Westbalkanländern getroffen – überwiegend vermutlich im beschleunigten Asylverfahren (doch dazu kann die Bundesregierung keine Angaben machen). Auch die Entscheidungen zu den 194 Asylsuchenden aus dem Senegal ergingen vermutlich im beschleunigten Verfahren. 

Man könnte also sagen: Bislang gab es bundesweit vermutlich nur etwa 2.000 Entscheidungen in beschleunigten Asylverfahren, das entspricht 0,2% aller Entscheidungen im BAMF (Mitte 2016 bis Mitte 2017 gab es etwa 820.000 Entscheidungen). Das ist höchst bemerkenswert angesichts des enormen politischen Streits, der um die Einführung beschleunigter Asylverfahren geführt wurde.

Zur Erinnerung:  

Dr. Ole Schröder (Parl. Staatssekretär im BMI) bei der Verabschiedung des Asylpaket II am 25.2.2016 im Bundestag (Plenarprotokoll 18/158, S. 1546): „Drei dieser Maßnahmen sind mir besonders wichtig.

Ich beginne mit dem beschleunigten Verfahren. Wir sagen jetzt: Wir entscheiden noch schneller über Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und über Personen, die sich der Mitwirkung an einem ordentlichen Verfahren verweigern, (…)“.
Dr. Eva Högl (SPD), erste Lesung des Asylpaket II am 19.2.2016 (PlPr 18/156, S. 15348): „Die beschleunigten Verfahren sind der Kernpunkt des Asylpakets II; denn wir wissen auch: Viele Menschen kommen zu uns, die leider keine Bleibeperspektive haben.“

Thomas Strobl (CDU/CSU), erste Lesung des Asylpaket II am 19.2.2016 (PlPr 18/156, S. 15348): „Mit der Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen, der Schaffung eines zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten und der Einführung verschärfter Sanktionen bei Verstößen gegen die Residenzpflicht werden wir die Anreize für eine Antragstellung von offenkundig Nichtschutzbedürftigen noch einmal deutlich reduzieren und nunmehr auf nahe null senken.“

Ulla Jelpke:

„Bei der Einführung beschleunigter Asylverfahren handelt es sich weitgehend um symbolische Gesetzgebung - im schlechten Sinne. Für die Betroffenen sind die Einschränkungen ihrer Verfahrensrechte und die auf Abschreckung zielenden schlechten Unterbringungsbedingungen in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen eine Katastrophe. Zahlenmäßig gesehen sind die beschleunigten Asylverfahren aber eine völlig unbedeutende Größe: Nicht einmal ein Prozent aller Asylverfahren wird auf diese Weise entschieden. Die Schikane der Asylsuchenden in diesen besonderen Aufnahmelagern erfolgt vor allem deshalb, damit die Bayerische Staatsregierung mit ihrer unmenschlichen Haltung in der Asylpolitik prahlen kann.“