Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung muss Fluggastrechte bei Germania-Insolvenz schützen

Im Wortlaut von Amira Mohamed Ali,

von Amira Mohamed Ali und Jana Muschalik

Mal wieder hat eine deutsche Fluggesellschaft Insolvenz anmelden müssen. Vor 2 Tagen traf es Germania, vor 1 ½ Jahren Air Berlin. Neben den Beschäftigten trifft das vor allem die kleinen Reisebüros und die Kundinnen und Kunden, die auf ihren direkt gebuchten und bereits bezahlten Flugtickets sitzen bleiben.

Im Gegensatz zu Pauschalreisenden, bei denen der Reiseveranstalter die Kosten bei Insolvenz der Fluggesellschaft trägt, trifft es Direktbucherinnen und Direktbucher hart. Denn Fluggesellschaften müssen sich im Gegensatz zu Reisebüros nicht gegen Insolvenz absichern. Hier hat die Luftfahrtlobby ganze Arbeit geleistet, denn eine solche Versicherungspflicht für Luftfahrtunternehmen wird von ihnen bis heute auf europäischer Ebene verhindert. Hier besteht einen Schutzlücke bei den sonst umfassenden europäischen Reiserechten.

Gleichzeitig lässt aber auch Deutschland die Fluggäste im Regen stehen. Denn weder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)  noch die Bundesregierung haben die Passagiere vor dem Ausfall ihrer Fluggastrechte geschützt, obwohl sie europarechtlich dazu verpflichtet sind. Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung von 2013 darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Airline bzw. der Flugaufsicht ist, die Einhaltung der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über die Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten auch bei Insolvenz der Fluggesellschaft zu gewährleisten („Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“, KOM(2013 129 end.)). Es ist Aufgabe des LBA, regelmäßig bei den Airlines kontrollieren, ob diese genügend finanzielle Ressourcen haben, um die Fluggastrechte zu bedienen. Dieser Aufgabe ist das LBA im Vorfeld der Insolvenz von Germania wie im Fall von Air Berlin nicht nachgekommen.

Andere EU-Staaten sind den nationalen Weg gegangen, die Insolvenzabsicherungspflicht aus der Pauschalreiserichtlinie auf Luftfahrunternehmen auszudehnen. Der Bundesregierung war eine solche Regelung für die Luftfahrtbranche zu teuer. Hier zeigt sich mal wieder die politische Wirtschaftsrealität dieser Bundesregierung: Sie macht Politik zugunsten der Großen und zulasten der Kleinen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fordert:

1. Nationalen Entschädigungsfonds für die von der Insolvenz betroffenen Germania- und Air-Berlin-Fluggäste

2. Nationale Insolvenzabsicherungspflicht für Luftfahrtunternehmen zum Schutz von Fluggästen und kleinen Reisebüros

3. Europaweite Insolvenzabsicherungspflicht für Luftfahrtunternehmen zur Gewährleistung der EU-Fluggastrechte


Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag "Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft besser schützen"