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Bundesregierung ist in Verantwortung für BND-Handeln

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

        Foto: © Sascha Nolte

 

Von Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion und stellvertretendes Mitglied der G10-Kommission

 

Als stellvertretendes Mitglied der G10-Kommission habe ich am vergangenen Donnerstag und Freitag gemeinsam mit den Mitgliedern der Kommission den Bundesnachrichtendienst BND in Pullach und Bad Aiblingen besucht.

Die G10-Kommission muss Maßnahmen der Geheim- und Nachrichtendienste des Bundes, die einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen, genehmigen. Das Recht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Nachrichtendienste des Bundes, die von der G10-Kommission in Fragen der Telekommunikationsüberwachung kontrolliert werden, sind der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Im Detail bedeutet dies, die Geheim- und Nachrichtendienste des Bundes legen der Kommission Anträge vor, wenn sie in das Grundrecht aus Artikel 10 eingreifen wollen. Die Kommission entscheidet über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der konkret beantragten Maßnahme. Die weiteren Details der notwendigen Voraussetzungen einer sogenannten G10-Maßnahme ergeben sich aus einem speziellen Gesetz, dem G10-Gesetz.

Aus dem beschränkten Auftrag der G10-Kommission ergibt sich, dass wir nur in einen kleinen Teil der Arbeit des BND Einblick nehmen können und auch nur in Bezug auf diesen kleinen Teil Nachfragen stellen oder Kritiken anmerken können. Aus der Digitalisierung der Gesellschaft ergibt sich, dass natürlich der Schwerpunkt mittlerweile auf dem Telekommunikationsgeheimnis liegt.

Für die politische Einordnung ist in meinen Augen relevant, dass der BND uns wiederholt erklärte, seine Arbeitsweise sei durch das Auftragsprofil der Bundesregierung (AFB) vorgegeben. Regionale und thematische Arbeitsschwerpunkte werden durch diese vorgegeben. Damit ist aber in meinen Augen auch klar, dass die Bundesregierung sich nicht aus der Verantwortung für das Handeln des BND herausstehlen kann.

Viele Nachfragen musste sich der BND hinsichtlich der in § 10 Abs. 4 S. 4 G10-Gesetz festgelegten Kapazitätsgrenze bei der strategischen Fernmeldeaufklärung nach § 5 G10-Gesetz gefallen lassen. Diese besagt, dass lediglich 20 Prozent der Übertragungswege, auf die sich die Beschränkung bezieht, überwacht werden dürfen, soweit es sich um gebündelte Übertragung internationaler Telekommunikationsbeziehungen handelt. Auch die bereits in der Presse besprochene Absicht der geplanten Überwachung der sogenannten sozialen Netzwerke rief einige Fragen hervor.  Bei unserem Besuch wurde uns noch einmal erzählt, was wir in der Presse schon lesen konnten: Geplant sei die Überwachung der offene Kommunikation. Ob es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, ist in meinen Augen fraglich.

Die Reise der G10-Kommission dürfte nicht Teil der neuen sogenannten Transparenzoffensive des BND gewesen sein. Aus der einen oder anderen Nebenbemerkung der Mitreisenden habe ich aber entnommen, dass es sich nicht um den ersten Besuch einer G10-Kommission beim BND gehandelt haben dürfte. Von der grundsätzlichen Notwendigkeit von Geheim- und Nachrichtendiensten konnte mich dieser Besuch nicht überzeugen, aber ein genauerer Blick auf die Arbeit des BND hat noch nie geschadet.

linksfraktion.de, 19. Juni 2014