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Bundesregierung duldet bis heute die Planung und Durchführung menschenrechtswidriger Verschleppungen von Deutschland aus

Nachricht von Norman Paech,

Zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses zum Komplex „CIA-Gefangenentransporte und US-Geheimgefängnisse“ erklärt der Obmann der Fraktion DIE LINKE im 1. Untersuchungsausschuss, Norman Paech:

Der Persilschein, den die SPD ihrem Außenminister bereits vor dessen Vernehmung als Zeuge ausgestellt hat, muss wieder eingezogen werden.

Die Bundesregierung bekennt sich bis heute nicht zu Ihrer Mitverantwortung für die Planung und Durchführung menschenrechtswidriger Verschleppungsflüge von Deutschland aus. Sie hat immer noch nicht öffentlich und unmissverständlich erklärt, dass „extraordinary renditions“ rechtswidrig sind.

Seit spätestens 2005 weiß sie nach eigenen Angaben, dass Verschleppungsopfer der CIA auf ihrem Weg in die menschenrechtswidrige Folterhaft in Deutschland umsteigen mussten. Ein Blick auf die Internetseite des Kommandos der US-Streitkräfte in Europa (EUCOM) legt die Vermutung nahe, dass die Verschleppungen nach wie vor von Stuttgart aus organisiert werden.

Was hat die Bundesregierung dagegen unternommen? Außer sich von den USA allgemeiner unverbindlicher Form zusichern zu lassen, man halte sich an völkerrechtliche Verpflichtungen, nichts. Dabei war bereits Ende 2005 klar, dass man sich auf Zusicherungen der USA nicht verlassen kann. Vorschläge für konkrete rechtliche und politische Schritte, wie z. B. die Einrichtung eines transatlantischen Kontrollgremiums und die Einschränkung von Fluggenehmigungen im Rahmen vertraglicher Verpflichtungen bis hin zu deren Widerruf, wurden bereits damals öffentlich diskutiert. Effektive administrative und legislative Konsequenzen sind gleichwohl bis heute ausgeblieben. Sie scheinen nicht einmal beabsichtigt. Durch die fortwährende Untätigkeit macht sich die Bundesregierung mitschuldig durch Unterlassen am völker- und menschenrechtswidrigen Renditions-Programm der USA.

I. Wegschauen

Hartnäckig haben Ministerin Zypries und die Minister Steinmeier und Schäuble an ihrer Behauptung festgehalten, sie hätten von dem Renditions-Programm der USA erst im Jahr 2005 erfahren. Außenminister Steinmeier konnte nicht erklären, weshalb Presseberichte in der New York Times Anfang 2005 einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung dargestellt hätten, während die zahlreichen Presseberichte seit 2001 von der Bundesregierung nicht zur Kenntnis genommen worden seien.

Nicht glaubhaft ist auch, dass die Bundesregierung keine anderen Informationsquellen hatte als Presseberichte. Verbindungsbeamte in der ganzen Welt sind gerade als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 installiert worden, um die Bundesregierung immer auf dem neuesten Stand zu halten. Presseartikel aus aller Welt füllen ganze Ordner, die dem Ausschuss im Rahmen seiner Beweisaufnahme zu den anderen Untersuchungskomplexen von der Bundesregierung geliefert wurden. Nur in den zum Untersuchungskomplex „CIA-Gefangenentransporte der USA“ findet sich in den von der Bundesregierung gelieferten Akten kein Presseartikel aus der Zeit vor Sommer 2005.

II. Nichtstun

Als die Hinweise Ende 2005 nicht mehr ignoriert werden konnten, beschränkte sich die Bundesregierung auf diplomatische Anfragen in allgemeiner Form. Obwohl bereits damals öffentlich davor gewarnt wurde, sich auf amerikanische Zusicherungen zu verlassen, vertraute die Bundesregierung in naiver Weise der Zusicherung der amerikanischen Außenministerin Rice, die USA respektierten im Kampf gegen den Terrorismus internationale Verpflichtungen und nationale Gesetze.

Administrative und legislative Konsequenzen wurden nicht gezogen.

Bei der Aufklärung der Vorwürfe war die Staatsanwaltschaft auf sich allein gestellt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kam seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG, „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten (…) für eine fremde Macht“ im Rahmen der Spionageabwehr zu bekämpfen, nicht nach. Von vorhandenen effektiven Instrumenten, wie etwa Telefonüberwachungen, wurde kein Gebrauch gemacht. Stattdessen wurde von Herrn Hanning und Herrn Fromm gebetsmühlenartig wiederholt, man beobachte generell nicht die Aktivitäten der CIA in Deutschland.

Unangekündigte Kontrollen in den Coleman-Baracks in Mannheim, bei denen der Verdacht besteht, sie könnten als Foltergefängnis für Terrorverdächtige genutzt werden, haben nicht stattgefunden. Das zunächst eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde vom Generalbundesanwalt eingestellt, weil der Informant, ein amerikanischer Soldat, nicht ausfindig gemacht werden konnte. Dies kann kaum verwundern, wurde er doch nach glaubhaften Zeugenaussagen von den Amerikanern verhaftet, bevor er seine Angaben gegenüber den deutschen Ermittlungsbehörden wiederholen konnte.

Das Verfahren wegen der Verschleppung des Mailänders Abu Omar mit Zwischenstopp in Rammstein wollte der Generalbundesanwalt nicht übernehmen, weil er nicht zu erkennen vermochte, dass Abu Omar in seinem Herkunftsland Ägypten politische Verfolgung drohe - Eine geradezu absurde Rechtsauffassung bei einem Menschen, der in Italien wegen politischer Verfolgung in Ägypten politisches Asyl genoss!

Die Bundesregierung hat die USA nie darauf hingewiesen, dass Flüge ziviler Maschinen über deutsches Hoheitsgebiet im Auftrag der CIA als Staatsflüge einer Erlaubnis bedürfen. Statt sich ein Vorbild an Österreich zu nehmen, das sich gegen solche Flüge erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, hält sie weiterhin an ihrer völlig abwegigen Rechtsauffassung fest, es handele sich um nichtgewerbliche zivile Flüge, die keiner Erlaubnis bedürften. Mit dieser Ansicht ist sie international völlig isoliert.

Auch die Dauererlaubnis des Bundesverteidigungsministeriums für Militärflüge der US-Truppen wurde nicht widerrufen, obwohl sie eindeutig missbraucht wird, wenn die amerikanischen Streitkräfte Militärflüge benutzen, um Terrorverdächtige nach Guantanamo zu verbringen.

Gesetzgeberische Konsequenzen wurden nicht gezogen, ja scheinen nicht einmal geplant. Das in Teilen verfassungswidrige Luftsicherheitsgesetz schützt ausschließlich vor Gefahren, die durch Terroranschläge aus der Luft drohen. An Gefahren, die durch den Einsatz rechtswidriger Mittel im Kampf gegen den Terror drohen, wurde offensichtlich nicht gedacht. Entsprechende Ergänzungen sind nicht erfolgt.

Eine Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes, mit der die Erlaubnispflichtigkeit „ziviler Staatsflüge“ ausdrücklich festgeschrieben wird, ist bis heute unterblieben.

Ein Straftatbestand wie in der Schweiz, der das völkerrechtwidrige Eindringen in deutsches Hoheitsgebiet unter Strafe stellt, existiert nach wie vor nicht, weil es offensichtlich am politischen Willen fehlt, effektive strafrechtliche Sanktionen einzuführen.

III. Fazit

Nach der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses steht für die Fraktion DIE LINKE fest, dass die Bundesregierung viel früher vom Renditions-Programm der USA und dessen Deutschlandbezügen wusste, als sie einzuräumen bereit ist.

Offenbar duldet die Bundesregierung bis heute wissentlich, dass Flugzeuge der CIA die territoriale Souveränität der Bundesrepublik antasten.

Um ihre Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, die Würde aller Menschen auch gegenüber ausländischen Mächten zu schützen, schert sich die Bundesregierung nicht. Bis heute ist ihr offensichtlich die reibungslose Kooperation mit dem amerikanischen Bündnispartner wichtiger als die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverstöße durch „extraordinary renditions“.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung daher nachdrücklich auf, der Benutzung deutschen Territoriums für eine derartige Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben.