Zum Hauptinhalt springen
Bei einer Demonstration gegen die Treuhandanstalt im Jahre 1991 am Alexanderplatz in Berlin halten Teilnehmer ein Transparent mit der AUfschrift: Treuhand Kohls Mafia in Ostdeutschland © dpa/Paul GlaserFoto: dpa/Paul Glaser

Botschaft des Scherbenhaufens

Im Wortlaut von Dietmar Bartsch,

LINKE im Bundestag will Geschichte der Treuhand mit Untersuchungsausschuss aufarbeiten

 

Von Uwe Kalbe

 

Die Treuhand ist in der Bewertung der Ostdeutschen schnell beschrieben: »Abwicklung«, »Ausverkauf«, »Betrug«. Das waren die Begriffe, die 500 Befragte laut einer Studie von Wissenschaftlern der Ruhr-Universität Bochum am häufigsten verwendeten, um ihre Erinnerungen an die Privatisierungsbehörde zu beschreiben, unter deren Verwaltung die DDR-Volkswirtschaft abgewickelt wurde. In der Studie »Wahrnehmung und Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt« aus dem Jahr 2017 ist resümierend von einem negativen Gründungsmythos des wiedervereinigten Landes die Rede. Die Erkenntnisse der Historiker Constantin Goschler und Marcus Böick mündeten in die klar ausgesprochene Erwartung: Die Aufarbeitung des Wirkens der Treuhand selbst müsse nach der Erfassung des Bildes, das sie in der Erinnerung der Betroffenen im Osten hinterlassen habe, nun dringend erfolgen.

Dieser Erwartung schien die Bundesregierung zu entsprechen, als sie dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin die Förderung zur Untersuchung der Treuhandgeschichte zusprach. Die Arbeit begann Mitte 2017 und wird nach Auskunft der Bundesregierung 2021 enden. Zu diesem Zeitpunkt wird jedoch nur ein Bruchteil der Akten aus den Beständen der Treuhand und ihrer Rechtsnachfolgerin, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), im Bundesarchiv überhaupt archiviert und zugänglich sein. Denn wie die Bundesregierung auf Nachfrage der LINKEN mitteilte, wird selbst drei Jahre später, im Jahr 2024 gerade einmal die Hälfte der Aktenbestände zur Verfügung stehen. 1994 war die Treuhand zur BvS geworden, und nach 30 Jahren endet die allgemeine Schutzfrist. Die Akten unterliegen dann dem Bundesarchivgesetz.

»Die Treuhandaufarbeitung der Bundesregierung endet also, bevor überhaupt die meisten Akten zugänglich sind«, konstatiert Dietmar Bartsch, Fraktionschef der LINKEN. Die LINKE hat vor Tagen die Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss öffentlich gemacht. Mit Nachdruck unterstreicht Bartsch gegenüber »nd«: »Wir brauchen dringend parlamentarische Aufarbeitung. Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages das dunkle Treuhand-Kapitel noch einmal aufschlagen. Es geht um Respekt den Ostdeutschen gegenüber und auch darum, dass die Wunden aus dieser Zeit heilen.«

Das Bundesarchiv hat bisher rund 22 500 Akten archivisch bearbeitet und nutzbar gemacht. Die Erschließung weiterer 62 500 Akten wird nach Auskunft von Staatsministerin Monika Grütters (CDU) auf eine Anfrage Bartschs voraussichtlich etwa fünf Jahre benötigen. Das Bundesarchiv hat aber rund 170 000 Treuhandakten zu bearbeiten. Mit ihrer Forderung nach einem Untersuchungsausschuss hat die LINKE neben der Treuhandanstalt auch das politische Wirken der Bundesregierung im Auge. Die Frage, wie die Arbeit der Treuhandanstalt nicht nur gesetzgeberisch in Gang gesetzt, sondern auch im Detail politisch gestützt und eventuell gedeckt wurde, steht dabei im Raum. Freilich braucht die Linksfraktion Verbündete, die sich ihrer Forderung anschließen. Denn laut Grundgesetz ist der Bundestag erst auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Im aktuellen Bundestag wären also die Stimmen weiterer Fraktionen oder einer entsprechend hohen Zahl einzelner Abgeordneten verschiedener Fraktionen nötig.