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BND war Erfüllungsgehilfe der NSA

Nachricht von Martina Renner,

Martina Renner, für DIE LINKE Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages

 

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat am Donnerstag über gut zehn Stunden zwei BND-Mitarbeiter befragt. Dabei handelte es sich um den Zeugen T.B., der von Januar bis August 2003 kommissarischer Leiter in der Abhörstation des BND in Bad Aibling und von November 2003 bis September 2007 Sachgebietsleiter der Joint SigInt Activity (JSA) war, und um die Zeugin G.L., die von Juli 2000 bis August 2003 Referentin im Bereich Selektieren/Projekte, von September 2003 bis September 2007 Sachgebietsleiterin Projektplanung und Selektion sowie von Oktober 2007 bis Februar 2009 JSA-Sachgebietsleiterin war.

"Die gestrige Zeugenvernehmung im BND/NSA-Untersuchungsausschuss brachte zutage, dass der BND in Bad Aibling lange Jahre reiner Erfüllungsgehilfe des US-Auslandsgeheimdienstes NSA war", kommentiert Martina Renner, für DIE LINKE Mitglied im NSA-Untersuchungs-ausschuss des Bundestages, die Befragung. "Der BND hatte keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber den Amerikanern und wusste nicht, wer genau auf US-Seite in der gemeinsam betriebenen Abhörstation ein- und ausging. Beide vernommenen Zeugen bestätigten auch, dass die Zusammenarbeit letztlich auf einem Tauschgeschäft basierte: Die Deutschen lieferten Informationen, die US-Amerikaner die notwendige Technik.

Zugleich wurde auf Nachfrage von unserer Seite deutlich, dass der BND bis ins Jahr 2008 eine sogenannte Funktionsträgertheorie vertrat. Deutsche im Ausland, wie etwa Mitarbeiter der Welthungerhilfe, wurden zu Funktionsträgern erklärt, die dem Schutz des Grundgesetzes nicht unterliegen. Mit dieser abenteuerlichen und nach deutschem Recht nicht bestehenden Konstruktion, wurden die Beschränkungen des G 10-Gesetzes aktiv umgangen. Ferner wurde bekannt, dass der BND leitungsvermittelte Kommunikation automatisiert an die NSA weiterleitete.

Im Falle des Abgreifens von Glasfaserkommunikation am Internetknoten in Frankfurt soll die Datenweitergabe Mitte 2008 eingestellt worden sein. Doch wurde das Abhören des deutschen Internetknotens selbst aller Wahrscheinlichkeit nicht eingestellt. Nachfragen dazu wurden auf eine nicht-öffentliche Sitzung verschoben. Insgesamt zeigte sich die zehnstündige Befragung als sehr mühsame Angelegenheit. Die Zeugen Herr T. B. und Frau G. L. zeigten große Wissens- und Erinnerungslücken oder gaben solche vor. Fragen mussten ihnen immer wieder neu gestellt werden, nahezu jede Information buchstäblich aus der Nase gepopelt werden. Erschreckend war auch das Berufsverständnis von Zeugin G. L.: Sie versteht sich als 'Dienstleister', der Informationen an den 'Kunden' Aufklärung im BND übergibt."

linksfraktion.de, 7. November 2014