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Bilanz der Fraktion DIE LINKE im Bereich gleichgeschlechtlicher und queerer Lebensweisen

Nachricht von Barbara Höll,

Rehabilitierung und Entschädigung der nach §175 Verfolgten Homosexuellen in der Nachkriegszeit in beiden deutschen Staaten.

Die Nachkriegszeit war für Lesben und Schwule in beiden deutschen Staaten eine Zeit der Verfolgung und Kriminalisierung. Die rigiden familienpolitischen Normen verhinderten, dass lesbische und schwule Liebe einen Möglichkeitsrahmen hatte. Zudem stellte der §175 schwule Liebe generell unter Strafe. Im Westen galt der §175 oben drauf in der Nazifassung. 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach diesem „Schandparagrafen“ verurteilt. Wir stellten als erste Fraktion in der 16. Legislaturperiode einen Antrag auf Entschädigung und Rehabilitierung der Verfolgten (DS 16/10944). Die Grünen folgten unserem Beispiel und stellten daraufhin einen ähnlichen Antrag. Der Bundestag lehnte beide Anträge am 6.Mai ab.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Acht Jahre nach der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule ist diese weiterhin nur eine halbierte Ehe. Die eingetragene Lebenspartnerschaft weist die gleichen Pflichten aber nicht die gleichen Rechte wie die Ehe auf. Wir wollen gleiche Rechte. Die Diskriminierung muss beendet werden. Deshalb haben wir die Gleichstellung offensiv vertreten; siehe unseren. Antrag: „Vielfalt der Lebensweisen anerkennen und rechtliche Gleichbehandlung homosexueller Paare sicherstellen“ (DS 16/5184)

Diskriminierung

Noch immer werden Lesben und Schwule offen diskriminiert, nur weil sie anders lieben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte diese Diskriminierung insbesondere im Erwerbsleben verhindern. Tatsächlich hat es sich als zahnloser Tiger erwiesen. Das fehlende Verbandsklagerecht, die Einschränkungen in Bezug auf Religion und Weltanschauung sowie die viel zu kurzen Klagefristen verhindern einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Fraktion DIE LINKE setzte sich für einen wirksamen Schutz ein; siehe unseren Antrag: „Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen“ (DS 16/9637)

Wahrung der Menschenrechte von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ist dringend reformbedürftig, da es in fünf Fällen für verfassungswidrig erklärt wurde. Zudem schränkt dieses Recht in erheblichem Maße die freie Entwicklung ein, da es Rechte (wie das Recht auf Wechsel des Personenstands) an körperliche und sexuelle Veränderungen (Pflicht zur Unfruchtbarkeit) knüpft. Wir wollen das Transsexuellengesetz aufheben und stattdessen die freie Wahl des Vornamens und des Personenstands ermöglichen. Dies käme auch Transgendern und Intersexuellen zu Gute. (Antrag DS 16/12893)Die Grünen folgten unserem Beispiel und legten einen Gesetzentwurf nach, der unsere Forderungen aufnahm. Die UN-Menschenrechtskommission rügte die Verletzung der Menschenrechte von Intersexuellen. Die Linksfraktion befragte die Bundesregierung hierzu umfangreich (DS 16/13269, DS 16/13270).

Entstigmatisierung von HIV/AIDS

HIV-positive Menschen leiden unter dem Stigma AIDS. Die Erkrankung ist neben erheblichen physischen und psychischen Einschränkungen mit einer gesellschaftlichen Stigmatisierung verbunden. 80% der HIV-neuinfizierten Menschen sind schwule und bisexuelle Männer. Gerade in diesem Bereich müssen die Präventionsbemühungen verstärkt werden. Trotzdem wurde eine Kampagne der Deutschen Aidshilfe in diesem Bereich am frühen Start gehindert. Die Fraktion DIE LINKE fühlte der Bundesregierung auf den Zahn. (Zur Zukunft der zielgruppenspezifischen HIV-Prävention, DS 16/10498)