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Betriebsratswahlen erleichtern, Betriebsräte besser schützen

Nachricht von Jutta Krellmann,

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag (PDF) in den Bundestag eingebracht, in dem sie fordert, Betriebsratswahlen zu erleichtern und Betriebsräte besser zu schützen. Dazu gab es Ende Juni 2018 eine Expertenanhörung.

Aus ihrer langjährigen Erfahrung als Betriebsratsvorsitzende des Fraunhofer Instituts für Offene Kommunikationssysteme Berlin kennt Andrea Techlin die Hemmnisse bei der betrieblichen Mitbestimmung genau. Die Expertin aus der Praxis, die als Sachverständige für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zur Anhörung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales geladen war, hat klare Vorstellungen davon, was sich bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für betriebliche Mitbestimmung ändern muss:

Betriebsratsbildung vereinfachen

Aus Sicht der Sachverständigen muss es leichter werden einen Betriebsrat zu gründen. Darum sollte das vereinfachte Wahlverfahren auch in kleinen Betrieben gelten. Alleine die Arbeitnehmer müssen entscheiden können, welches Wahlverfahren angewandt wird. Beides ist insbesondere bei der Erstwahl eines Betriebsrats zentral. Denn hier entscheidet sich in der Regel, ob sich eine Betriebsratsgremium etablieren kann oder nicht.  

Entfristung für Betriebsräte

Die Befristung von Betriebsräten ist problematisch. Wenn befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder aus dem Unternehmen ausscheiden, muss häufig nachgewählt werden. Das erschwert eine kontinuierliche Betriebsratsarbeit und führt zu Mehraufwand sowie Kosten für Wahlen und Schulungen für die neu gewählten Betriebsratsmitglieder. Außerdem sind befristete Kolleginnen und Kollegen in der Regel schwer für Betriebsratsarbeit zu gewinnen, weil sie Konflikte mit dem Arbeitgeber fürchten. Deshalb sollten Betriebsräte grundsätzlich entfristet werden. Nebenbei würde so das wichtige Betriebsratsamt aufgewertet.

Leichterer Zugang zu Sachverständigen

Betriebsräte müssen den Rat von Sachverständigen einholen können, ohne den Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen. Zurzeit haben diese die Möglichkeit, ihr Wissen nicht zu teilen bzw. das Teilen zu verzögern und somit nach dem Grundsatz »Wissen ist Macht« zu agieren. So ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen.

Wer Betriebsratswahlen behindert, muss bestraft werden

Die Behinderung von Mitbestimmung muss stärker verfolgt werden. Für die »schwarzen Schafe« unter den Arbeitgebern muss es wirksame Sanktionen geben. Besonders geschützt werden müssen  die Initiatoren von Betriebsratswahlen. Hier besteht eine Schutzlücke, die der Gesetzgeber schließen muss. Es muss auch als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn Arbeitgeber ihre Unterrichtungs-, Beratungs-, Herausgabe- und Einsichtspflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz verletzen. Zudem muss es verpflichtend werden, solche Verstöße bei einer neutralen Stelle zu melden.

 

Die Aufzeichnung der Expert*innenanhörung gibt es zum Nachschauen in der Mediathek von www.bundestag.de.