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Berufsbegleitung vormals Erwerbsloser ist unzureichend

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Die Bundesregierung will ehemalige Hartz IV-Beziehende, die Arbeit gefunden haben, länger begleiten und unterstützen. Hintergrund ist das Problem, dass vier von zehn ehemaligen Hartz IV- Beziehenden, die einen Job bekommen haben, nach einem Jahr wieder ohne ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sind. Jede/r Zweite verliert seine Arbeit innerhalb der ersten sechs Monate.

Ursache dafür sind oft unsichere Beschäftigungsverhältnisse, aber auch fehlende Unterstützung in den ersten Monaten der Beschäftigung. Eine sogenannte Nachbetreuung mit unterstützenden Maßnahmen ist gesetzlich bisher nur bei denen möglich, die noch hilfebedürftig sind, also aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen (Hartz IV).

In der Antwort einer Anfrage, die DIE LINKE im Nachgang zu den Enthüllungen des Wallraff-Reportes in den Jobcentern gestellt hatte, kündigt die Bundesregierung eine Ausweitung der Regelung für alle ehemaligen Erwerbslosen an. Sie schreibt: „Die Nachbetreuung von Personen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist bereits nach geltendem Recht möglich, auch die Nachbetreuung von Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, deren Hilfebedürftigkeit nicht durch die Arbeitsaufnahme entfällt, ist bereits gesichert. Es besteht zudem fachlicher Konsens, die gesetzliche Grundlage für eine nachgehende Betreuung nach Entfallen der Hilfebedürftigkeit zu verbreitern.“

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit könnten von der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage im SGB II bis zu einem Drittel der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integrierten Menschen betroffen sein. Deren Zahl lag zuletzt bei etwa ca. 300.000. Im vergangenen Jahr fand dazu ein Pilotprojekt in 18 Jobcentern und 9 Arbeitsagenturen statt mit positiven Erfahrungen.

„Die Zahl derer, die nach kurzer Zeit wieder in die Arbeitslosigkeit gehen, ist viel zu hoch", kritisiert Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion: „Eine Unterstützung ehemals Erwerbslosen im neuen Job kann hilfreich sein, muss aber auf Freiwilligkeit beruhen. Dazu sagt die Bundesregierung aber nichts. Notwendigerweise muss dies dann eine entsprechende Aufstockung beim Personal der Jobcenter nach sich ziehen, damit das in der Praxis richtig funktioniert und es keine weitere Mehrbelastung der Beschäftigten gibt“, sagt Sabine Zimmermannund betont: „Für eine nachhaltige Beschäftigung müssen zudem instabile Jobs wie Leiharbeit oder Befristungen eingedämmt werden. Für die Betroffenen ist es frustrierend und entmutigend nach kurzzeitiger Beschäftigung wieder in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.“

 

linksfraktion.de, 2. Juni 2015