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Befristete Beschäftigung im Geschäftsbereich der Bundesministerien

Nachricht von Jutta Krellmann,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Befristete Beschäftigung in Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden" (BT-Drs. 18/10918) von Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Zusammenfassung:

In den Geschäftsbereichen aller Ministerien und des Kanzleramts haben sich Anzahl und Anteil der befristet Beschäftigten von 2007 bis 2015 im Durchschnitt verdreifacht – unabhängig davon, ob die Gesamtzahl der Beschäftigten in diesem Zeitraum zu- oder abgenommen hat.

Im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sich Befristungen gar versechsfacht: von 45 (2,9%) auf 300 Beschäftigte (17,2%); gefolgt vom Justizministerium, wo sie sich vervierfacht haben: von 60 (1,3%) auf 260 Beschäftigte (5,2%). Die höchste Anzahl befristet Beschäftigter arbeiteten 2015 in den Ministerien für Verteidigung (3.830) und Inneres (2.070).

Obwohl laut Aussage des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Anteil befristeter Beschäftigung gesenkt werden soll, ist der Anteil befristeter Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen hier mit 89,1% unverändert hoch und das Ministerium nimmt auch hier die Spitzenreiter-Position ein. Dem folgen die Ministerien für Gesundheit (84,6%) und Wirtschaft (83,1%). Die Ministerien für Finanzen, Verteidigung und Verkehr haben im Zeitraum von 2014 bis 2016 die Befristungsquote bei Neueinstellungen hingegen halbiert.

Im Innenministerium hat sich allein in den letzten drei Jahren die Anzahl der sachgrundlosen Befristungen versechsfacht (von 990 auf 6.237 Beschäftigte); diese machen 90,1% der im Ministerium insgesamt befristet Beschäftigten aus. Ähnlich hoch ist der Anteil der sachgrundlos befristet Beschäftigten in den Ministerien für Bildung und Forschung (94,7%), für wirtschaftliche Zusammenarbeit (89,7%) und Justiz (80,7%).

 

O-Ton Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Befristungen schleifen das Arbeitsrecht und verhindern Familienplanung. Dass ausgerechnet im Haus von Familienministerin Schwesig die Befristungspraxis nicht nur bis zum Äußersten ausgereizt wird, sondern auch überwiegend junge Beschäftigte trifft, ist bitter. Diese Beschäftigten haben so keine Perspektive und strampeln im Hamsterrad. Ein Gegensteuern ist nicht zu erkennen, wie die Neueinstellungen zeigen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die politischen Ziele der SPD auch in der Einstellungspraxis der SPD-geführten Ministerien widerspiegeln.

Auffallend ist die Anzahl und Zunahme sachgrundloser Befristungen. Es ist schon schamlos, wie der Staat von einer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch macht, die er selbst geschaffen hat und dabei die Privatwirtschaft noch in den Schatten stellt. Einen Grund dafür gibt es nicht: Der Staat fährt Mehreinnahmen ein und lässt seine Angestellten trotzdem in der Luft hängen. DIE LINKE fordert die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, damit das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zur Regel wird.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Von 2007 bis 2015 hat sich die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge im Schnitt verdreifacht, unabhängig davon, ob die Gesamtzahl der in einem Ministerium beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu- oder abgenommen hat; z.B. im BMFSFJ (+ 566%) oder im BMJV (+ 333%). 2015 arbeiteten die meisten befristet Beschäftigten im BMVg (3.830) und BMI (2.070) [s. Anlage 1 zu Frage 1]
  • Insgesamt arbeiteten 2015 in den Geschäftsbereichen der Bundesministerien 253.000 Beschäftigte; davon 16.530 mit einem befristeten Vertrag (6,5%)  [s. Anlage 1 zu Frage 1]
  • Die befristeten Neueinstellungen haben im Zeitraum 2014-2016 zugenommen bzw. verharren im auffallend hohen Bereich, z.B. im BMFSFJ (89,1%), BMG (84,6%) und BMWi (83,1%); halbiert hingegen wurden sie im BMVg (von 56,7 auf 21,5%), BMF (von 49,8 auf 18,2%) und BMVI (von 61,4 auf 30,2%) und BKAmt (16,3%) [s. Anlage 3 zu Frage 5]
  • Die fünf häufigsten Sachgründe für Befristungen sind: Vorübergehender betrieblicher Bedarf (3.208 Beschäftigte), WissZeitVG (2225 Beschäftigte), Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (767 Beschäftigte), Elternzeit-, Krankheits- oder Pflegezeitvertretung (416 Beschäftigte) und Befristung im Anschluss Ausbildung/Studium (343 Beschäftigte) [s. Antwort auf Frage 8]
  • Die Tätigkeiten, für die befristet Beschäftigte hauptsächlich eingesetzt werden sind: Bürosachbearbeiter (5.495), Wissenschaftler und wiss. Mitarbeiter (3.987) [s. Antwort auf Frage 11]
  • Im BMI hat sich die Anzahl der sachgrundlos befristet Beschäftigten innerhalb von drei Jahren auf 6.237 versechsfacht (2014: 990) und machen anteilig 90,1% von allen im BMI befristet Beschäftigten aus. Auffallend hoch war 2016 der Anteil der sachgrundlos Befristeten an allen befristet Beschäftigten ebenfalls im BMBF (94,7%), BMZ (89,7%) und BMJV (80,7%) [s. Anlage 4 zu Fragen 6+7]
  • Bei den Verlängerungen, Entfristungen/Übernahmen und bei Vertragsablauf beendeten Beschäftigungsverhältnissen verweist die Bundesregierung lediglich auf eine Gesamtanzahl: 3.167 Beschäftigte haben eine erneute Befristung und 3.232 Beschäftigte haben die Dienststelle nach Ablauf der Befristung verlassen [s. Antwort auf Frage 10]
  • Von den insgesamt 17.120 befristet Beschäftigten (einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland) arbeiten drei Viertel in Vollzeit (13.255) und ein Viertel in Teilzeit (3.865). Zwei Drittel in den Altersgruppen »unter 30« (5.515) und »30-40« (5.960) [s. Antwort auf Frage 13]
  • 2017 ist in der Summe keine signifikante Veränderung bei der Zahl oder dem Anteil der befristet Beschäftigten gegenüber dem Jahr 2016 zu erwarten [s. Antwort auf Frage 3]
  • Öffentlicher Dienst allgemein: Die Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Sektor insgesamt haben sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr erhöht: von 35.000 auf 49.000; die Übernahmequote hat sich von 32,0 auf 39,4% erhöht [s. Antwort auf Frage 9]
  • Öffentlicher Dienst allgemein: Während in der Privatwirtschaft die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der befristet abhängig Kernerwerbstätigen 2015 abnimmt, nimmt sie im Vergleich dazu im öffentlichen Dienst zu [s. Tabelle in Antwort auf Frage 12]:
    o  Öffentlicher Dienst: 39,4 Monate (2006: 34,2 Monate)
    o  Privatwirtschaft: 20,4 Monate (2006: 21,4 Monate)

Die Antwort wird schon bald auch als Drucksache zum Herunterladen auf www.bundestag.de unter der Drucksachennummer 18/11087 zur Verfügung stehen.