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Beamtinnen und Beamten Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen

Nachricht von Achim Kessler,

Beamtinnen und Beamte haben im Rahmen ihres Dienstverhältnisses Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für sich, ihre Kinder und Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Typischerweise betragen die Beihilfezahlungen 50 bis 80 Prozent. Für die darüberhinausgehenden Kosten müssen sie eine private Beihilfeergänzungsversicherung für Krankheits- und Pflegekosten abschließen.

Dementsprechend reduzieren sich die Kosten für diese private Absicherung um den durch die Beihilfe abgesicherten Teil des Krankheits- und Pflegerisikos. Beihilfeansprüche können allerdings nicht für Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Betroffenen nach § 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Kostenerstattung gewählt haben und damit wie Privatversicherte gegenüber den Leistungserbringenden als Selbstzahlende in Erscheinung treten. Eine dem Arbeitgeberbeitrag vergleichbare Beteiligung des Dienstherrn an den Beiträgen an die Krankenkasse für Beamtinnen und Beamte, die in der GKV versichert sind, gibt es also nicht. Sie müssen den vollen Beitragssatz inklusive Arbeitgeberanteil selbst tragen. Lediglich für Leistungen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, existieren für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte Beihilfeansprüche, z. B. im Bereich Zahnersatz.

Obwohl Beamtinnen und Beamte zu Beginn ihrer Dienstzeit frei entscheiden können, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern, sind sie daher faktisch gezwungen, die private Krankenversicherung (PKV) zu wählen, da ihnen sonst unverhältnismäßige finanzielle Nachteile erwachsen. Dabei ist auch unerheblich, ob sie oder ihre Kinder Vorerkrankungen haben, die den Beitrag zur PKV durch Risikozuschläge in die Höhe treiben oder Leistungsausschlüsse zur Folge haben können. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte zu Beginn ihrer Dienstzeit für die private Krankenversicherung, zahlen sie meist relativ niedrige Beiträge, sofern sie keine Vorerkrankungen haben. Entscheiden sie sich hingegen für die gesetzliche Krankenversicherung, so zahlen sie hohe Beiträge im Vergleich mit privat versicherten Beamtinnen und Beamten sowie verglichen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ähnlichem Bruttoeinkommen.

Genau hier setzt der aktuelle Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag "Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern" (Drucksache 19/1827) an: Wir wollen Beamtinnen und Beamten eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ermöglichen und die gesetzliche Krankenversicherung stärken. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zu einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung. Ein erleichterter Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bundesbeamtinnen und -beamte ist längst überfällig und beispielsweise vom DGB befürwortet. Auch die Regierungen der Bundesländer Berlin, Thüringen und Brandenburg unter Beteiligung der LINKEN wollen das Hamburger Modell einführen, also nach dem der Staat den Arbeitgeberanteil für Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. 

Das Hamburger Modell eröffnete zum 1. August 2018 erstmals Beamtinnen und Beamten eine Art Arbeitgeberbeitrag, wenn sie sich gesetzlich versichern. Die GKV wird hierdurch gestärkt und die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten wird abgebaut.