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Bankenabgabe: Milliardenschwere Nacherhebungsbeiträge der Großbanken verfallen

Im Wortlaut von Axel Troost,

 

Von Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE

 

Seit 2011 wird in Deutschland die Bankenabgabe erhoben. Statt der ursprünglich vorgesehenen jährlichen 1,3 Milliarden Euro betrug die Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt nur 2,3 Milliarden Euro, also nur die Hälfte des anvisierten Betrags.

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage ergibt, dass im Gesamtzeitraum 7,0 Milliarden Euro hätten erhoben werden sollen, also das Dreifache der tatsächlich erhobenen Summe. Für die wesentlich geringeren tatsächlich geleisteten Beiträge ist die Kappung durch die Zumutbarkeitsgrenze verantwortlich (die Bankenabgabe darf maximal 20 Prozent des Jahresgewinns betragen). Banken wie die Commerzbank, die Verluste oder nur geringe Gewinne auswiesen, mussten sich daher nur mit symbolischen Beiträgen an der Finanzierung des Bankenrettungsfonds beteiligen.

Eigentlich war vorgesehen, dass die nicht erhobenen Beiträge in den Folgejahren nacherhoben werden. Dies ist aber nicht passiert. Von 4,7 Milliarden Euro nicht erhobenen Beiträgen wurden bisher nur 88 Millionen Euro nacherhoben, das sind weniger als 2 Prozent. Die theoretische Möglichkeit, dass die nicht geleisteten Beiträge zukünftig noch nacherhoben werden, entfällt nun, da der Restrukturierungsfonds 2016 in den europäischen „einheitlichen Abwicklungsfonds“ überführt wird und „das durch das BRRD-Umsetzungsgesetz nach europäischen Vorgaben gestaltete Restrukturierungsfondsgesetz keine Regelung zur Nacherhebung enthält“.

Die kleine Anfrage ergibt zudem, dass Sparkassen und die genossenschaftlichen Primärbanken fast kaum von den Belastungsgrenzen profitierten. Die Sparkassen zahlten im Gesamtzeitraum 2011 bis 2014 99 Prozent der angesetzten Beiträge, die genossenschaftlichen Primärbanken 97 Prozent. Hingegen haben Groß- und Regionalbanken lediglich 23 Prozent der angesetzten Beiträge abgeführt, die beiden genossenschaftlichen Spitzeninstitute nur 20 Prozent. Die Landesbanken haben immerhin noch zwei Drittel (69 %) der angesetzten Beiträge tatsächlich überwiesen.

Die geringe Entlastung der kleinen Banken durch die Zumutbarkeitsgrenze zeigt sich auch nach Kategorien der systemischen Bedeutung. Die systemrelevanten Banken zahlten nur 30 Prozent der angesetzten Beiträge, die mittelgroßen „potentiell systemgefährdenden Banken“ 34 Prozent, wohingegen die sonstigen Banken 67 Prozent der angesetzten Beiträge tatsächlich leisteten.

Fazit

Die Bankenabgabe fiel in den letzten Jahren deswegen so gering aus, weil Großbanken massiv entlastet wurden, während die kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Beiträge in vollem Umfang schulterten. So wurde die Zumutbarkeitsgrenze zu einem milliardenschweren Geschenk an große Banken.

Mit ihren umfangreichen Erlassmechanismen war die deutsche Bankenabgabe eine Fehlkonstruktion. Nur durch die neuen europäischen Vorgaben bleiben der Bundesregierung peinliche Nachbesserungen erspart.

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linksfraktion.de, 24. September 2015