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Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose: Schlupfloch zur Umgehung des Mindestlohns in Niedriglohnbranchen

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Die seitens der Bundesregierung geplante Regelung, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate von dem gesetzlichen Mindestlohn auszuschließen, bietet vor allem in Niedriglohnbranchen Arbeitgebern ein Schlupfloch zur Umgehung der Lohnuntergrenze und würde ehemalige Langzeitarbeitslose dort besonders treffen. Wie eine Anfrage der  Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE.) bei der Bundesagentur für Arbeit ergab, nehmen Langzeitarbeitslose bereits heute vergleichsweise häufig eine Beschäftigung in den Niedriglohnbranchen Handel, Gastgewerbe und wirtschaftlichen Dienstleistungen auf.  Von 132.000 Langzeitarbeitslosen, die 2013 in sozialversicherungspflichte Beschäftigung kamen, erhielten 42 Prozent (absolut 55.000) einen Job in diesen drei Branchen. Bei den Nichtlangzeitarbeitslosen traf dies nur auf 33 Prozent zu.

Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE warnt vor einem Drehtüreffekt. Arbeitgeber können Langzeitarbeitslose nur sechs Monate einstellen, in denen diese keinen Anspruch auf Mindestlohn haben, anschließend entlassen und durch neue Langzeitarbeitslose ersetzen. Damit würde Langzeitarbeitslosen nicht nur der Mindestlohn vorenthalten, sondern zugleich auch eine nachhaltige Beschäftigung verwehrt. Potentiell betrifft dies 1,068 Millionen Langzeitarbeitslose, die es laut Bundesagentur für Arbeit im Mai 2014 gab.

"Ein allgemeiner Mindestlohn darf keine Ausnahmen kennen. Weder für Langzeitarbeitslose noch für andere", erklärt die Abgeordnete. "Wir brauchen einen Mindestlohn, der seinen Namen verdient und auf den alle einen Anspruch haben. Ausnahmeregelungen jeder Art öffnen den Arbeitgebern nur Tür und Tor, den Mindestlohn zu umgehen", so Zimmermann weiter.

Die Bereiche Handel, Gastgewerbe und wirtschaftliche Dienstleistungen zeichnen sich bereits jetzt durch ein geringes Lohnniveau und einen hohen Anteil von Niedriglöhnen aus. Nach den letzten Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeiteten 69 Prozent aller Beschäftigten im Einzelhandel unterhalb der Niedriglohnschwelle (10,36 Euro),  im Gastgewerbe sind es 77 Prozent. Im Bereich wirtschaftlicher Dienstleistungen schwankt der Niedriglohnanteil je nach Beschäftigtengruppe von 55 Prozent bei Hausmeisterdiensten, über 60 Prozent bei Wach- und Sicherheitsdiensten bis 68 Prozent bei den Callcentern. In der Gesamtwirtschaft arbeiten "nur" 21 Prozent der Beschäftigten zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle zu.

In den drei Bereichen wird nur eine Minderheit der Beschäftigten nach Tarifverträgen bezahlt. Branchenmindestlöhne, die oberhalb der geplanten Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro liegen und auch für ehemalige Langzeitarbeitslose gelten würden, gibt es bis auf den Bereich der Gebäudereinigung nicht.

Anmerkung:
Der Wirtschaftsbereich „Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ)“ ist eine Zusammenfassung der Wirtschaftsabschnitte „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (L), „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (M) und „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (N) ohne Arbeitnehmerüberlassung.