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Arbeitnehmerfreizügigkeit: Mehr Schutz für Beschäftigte

Nachricht von Alexander Ulrich,

Zum  01. Mai dieses Jahres enden hierzulande die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Dienstleistungsfreiheit. Die Fraktion DIE LINKE fragte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den erwarteten Auswirkungen sowie den Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus dem In- und Ausland. Neben Mindestlöhnen und verstärkten Kontrollen sind dies auch Beratung und Unterstützung für die Beschäftigten aus den Mittel- und Osteuropäischen Ländern über ihre Rechte in Deutschland. 

In ihrer Antwort sieht die Bundesregierung die Arbeitnehmerfreizügigkeit gelassen – trotz Unwägbarkeiten werde kein "Ansturm" erwartet. Daher sieht sie keinerlei Notwendigkeit für irgendwelche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Weiterhin legt die Bundesregierung dar, dass sie die Kontrollen im Angesicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht verschärfen wird - obwohl bei den Kontrollen in der Bauwirtschaft im vergangenen Jahr in fast jedem fünften Fall Verstöße festgestellt und Bußgelder von knapp 17 Millionen Euro festgesetzt wurden. 

Alexander Ulrich, der für die Fraktion Obmann im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist, kritisiert diese Haltung. Neben der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sieht er eine Ausweitung des Beratungsangebots für Beschäftigte aus anderen Ländern und auch die Erhöhung der personellen und finanziellen Mittel der Kontrollbehörden als unerlässlich an.