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Foto: Thomas Imo/ photothek.net

Antrag im Petitionsausschuss: Übersendung von Stellungnahmen an Petenten

Nachricht von Kerstin Kassner, Sören Pellmann, Kersten Steinke,

Antrag auf Änderung der Verfahrensgrundsätze

Übersendung von Stellungnahmen an Petenten

 

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen ein. Da Menschen, die beim Deutschen Bundestag Petitionen einreichen, oft nur unzureichend über Antworten der Bundesregierung auf Beschlüsse des Petitionsausschusses informiert werden, haben wir dort beantragt, die Verfahrensgrundsätze des Ausschusses entsprechend zu ändern.

 

Die Verfahrensgrundsätze werden um einen Punkt 9.2.3. ergänzt, welcher wie folgt lautet:

„Die von der Bundesregierung ergangenen Antworten nach Nr. 9.2.1 Abs. 2 und Berichte nach Nr. 9.2.1. Abs. 5 Satz 2 werden den Petenten übersandt.“

Begründung

Der Petitionsausschuss verrichtet seine Tätigkeit an einer wesentlichen Schnittstelle der Kommunikation zwischen dem Parlament, den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Petenten. Er steht daher vor der besonderen Herausforderung sein Wirken und damit den Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Davon hängt im Wesentlichen ab, ob die Entscheidungen des Ausschusses auf Akzeptanz bei den jeweiligen Adressaten der Entscheidung stoßen. Wird dem Anliegen der Petition entsprochen, dürfte das der Fall sein.

Bei der übergroßen Anzahl der abgeschlossenen Petitionen wird dem Anliegen jedoch nicht oder nicht vollständig entsprochen. Es ist jedoch ein Antwortverhalten zu fordern, das dazu führt, dass sich die Petenten trotzdem in den getroffenen Entscheidungen wiederfinden können. Dies setzt die Akzeptanz als einen wesentlichen Indikator voraus. Diese Akzeptanz bezieht sich zum einen auf das Ergebnis eines beendeten Verfahrens, aber auch auf die Akzeptanz des Verfahrens selbst.

Der Förderung der Akzeptanz wäre es deshalb dienlich, wenn die Antworten der Bundesregierung auf Berücksichtigungs-, Erwägungs-und Materialbeschlüsse an die

Petenten übersandt werden. Bei Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüssen geschieht dies derzeit meistens, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Eine Übersendung der Stellungnahme bei Materialentscheidungen ist allein schon deshalb ein Akt gelungener politischer Kommunikation, da Petitionsanliegen nicht selten Eingang in nachfolgendes gesetzgeberisches Handeln finden.

Hier können Sie den Antrag der Fraktion DIE LINKE im Petitionsausschuss als PDF herunterladen.