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Eine Arbeiterin mit Abwaschpaletten in einer gewerblichen Großküche © iStock/kali9

325.000 Minijobs im Gastgewerbe weggebrochen – weitere Branchen betroffen

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Infolge der Corona-Pandemie ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten zum Stichtag 30. Juni im Vergleich zum Vorjahr massiv zurückgegangen. Neue Daten der Minijobzentrale belegen, dass bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe besonders stark betroffen sind. Dort fielen 325.000 Minijobs weg. Allein 184.000 Minijobs gingen dabei in Restaurants und anderen Gaststätten verloren. Groß waren auch die Auswirkungen für Beschäftigte in Hotels und im Getränkeausschank. Die Zahlen hat Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, abgefragt und ausgewertet. 

Sabine Zimmermann erklärt: „Die Corona-Pandemie hat drastisch erwiesen, dass Minijobs keine sichere Beschäftigungsform sind. Sie sind die ersten, die in der Krise wegbrechen. Kurzarbeit ist bei Minijobs nicht möglich. Es fehlt die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Durch einen Minijob entsteht daher weder ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das betrifft jetzt hunderttausende Menschen. Eine solche Situation darf sich nicht wiederholen. Deshalb müssen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Zwar bedeutet das für einige Branchen eine Umstellung, doch kann prekäre Beschäftigung nicht die Basis von Geschäftsmodellen sein. Gute Arbeit hat ihren Preis. Letztlich sind Unternehmen mit gut eingearbeiteten, sozial abgesicherten und zufriedenen Festangestellten auch besser für die Zukunft aufgestellt.“

Unter den Wirtschaftsabschnitten der höchsten Gliederungsebene ist der Rückgang in absoluten und relativen Zahlen im Gastgewerbe mit Abstand am größten: Er liegt bei 325.904 geringfügig Beschäftigten (-35,85 %), wobei er absolut bei Gaststätten (-183.967), anteilig bei Hotels (-46,23 %) und Getränkeausschank (-43,92 %) besonders ausgeprägt ist. In absoluten Zahlen folgen der wirtschaftliche Dienstleistungsbereich mit einem Einbruch um 96.116 Minijobs, der Handel (-73.641) und das verarbeitende Gewerbe (-70.181).

Prozentual besonders betroffen sind unter den größeren Wirtschaftszweigen neben dem Gastgewerbe beispielsweise auch die Wirtschaftsabteilung „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (-26,58 %, -58.470), die Reisebüros (-42,48 %, -7.278) sowie die „sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“, zu der Fernbusse und Taxis gehören (-25,55 %, -30.845). Einige etwas kleinere Branchen wie zum Beispiel die Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter (-52,52 %, -5.415) oder auch Film- und Fernsehproduktion und Kinos (-39,11 %, -6.743) weisen anteilig noch größere Rückgänge auf. Gesondert ist ferner die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) hervorzuheben, in der es neben sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch mehrere zehntausend Minijobs als doppelt prekäre Beschäftigungsform gibt. Bei letztgenannten beträgt der Rückgang 29,56 % (-15.790).

Insgesamt ist die Zahl der Minijobberinnen und Minijobber bundesweit um 837.004 zurückgegangen. Im Juni 2020 waren es 12,42 Prozent weniger als im Juni 2019. Jeder achte Minijob ging somit verloren. Aufgrund der hohen Fluktuation im Minijobbereich tragen sowohl beendete Arbeitsverhältnisse als auch nicht neu begonnene Arbeitsverhältnisse zum Rückgang bei.


Ergebnisse im Einzelnen (XLS):
Geringfügig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen 2020
Geringfügig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen 2019
Auswertung Differenz