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200.000 neue Stellen - öffentlich gefördert!

Kolumne von Sabine Zimmermann,

 

 

Von Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die verfestigte Langzeiterwerbslosigkeit ist ein großer Knackpunkt der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind über eine Million Menschen länger als ein Jahr ohne Arbeit. Aber das Problem ist größer. Erwerbslose in Maßnahmen oder mit Krankheit sind hier ebenso wenig enthalten wie Ältere, die in der Zählung wegen unzureichender Jobangebote nicht mehr erfasst werden.

Die Gründe für die verfestigte Langzeiterwerbslosigkeit sind vielfältig. Betroffene werden durch die Arbeitsmarktpolitik zu wenig gefördert und unterstützt. Es gibt viel zu wenig Qualifizierung- und Weiterbildungsmaßnahmen. Aufgrund von Vorurteilen geben viele Arbeitgeber Erwerbslosen keine Chance. Vor allem aber: Es gibt nach wie vor zu wenige Arbeitsplätze. Bundesweit kommen rechnerisch drei Erwerbslose auf eine offene Stelle. In einzelnen Regionen Ostdeutschlands oder Nordrhein-Westfalens stellt sich die Lage oft noch schlechter dar.

DIE LINKE hat deshalb ein umfassendes Fünf-Punkte-Programm zur Vermeidung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit vorlegt. Ein zentraler Baustein ist ein Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung im Umfang von 200.000 Stellen. Diese Arbeitsplätze sollen zusätzlich entstehen, vor allem in strukturschwachen Regionen mit einem hohen Ausmaß an Langzeitarbeitslosigkeit. Denn dort haben viele Betroffene auf absehbare Zeit keine Aussicht auf einen Job.

Es ist verrückt: Hundertausende Erwerbslose suchen händeringend nach einer Beschäftigung. Zugleich gibt es in vielen Bereichen einen großen Bedarf an sinnvoller gesellschaftlicher Arbeit, die bisher auch nicht von öffentlich erbrachten Dienstleistungen abgedeckt wird. DIE LINKE will diesen Widerspruch auflösen. Sie bringt in dieser Woche in den Bundestag ein Programm für gute öffentlich geförderte Beschäftigung ein.

Der Grundgedanke ist einfach: Wir wollen die Gelder, die bereits heute zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit aufgebracht werden, als Grundstock für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen. Mittel aus dem Bereich von Hartz IV (das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge) sollen zusammen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Basisfinanzierung von neu zu erschaffenden Arbeitsplätzen dienen. Darüber hinaus sollen sich auch Länder und Kommunen, die von neuen Beschäftigungsverhältnissen profitieren würden, an der Finanzierung beteiligen.

Das hört sich einfach an, ist aber unter den gebenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Denn die Bundesgesetzgebung schließt bisher eine Bündelung dieser Mittel aus. Wir wollen erreichen, dass der Bund den Weg frei macht für gute öffentlich geförderte Beschäftigung und die Bündelung der verschiedenen Mittel ermöglicht. In vielen Bundesländern, nicht nur denen mit linker Regierungsbeteiligung, wollen die Landesregierungen Programme für öffentlich geförderte Beschäftigung auflegen und würden dies begrüßen.

Grundvoraussetzung ist, dass hier keine Billigjobs entstehen oder gar rechtlose Arbeitsverhältnisse wie die Ein-Euro-Jobs. Wir wollen tariflich bezahlte Arbeitsplätze, mindestens zu einem Entgelt von 1.500 Euro, die freiwillig von Erwerbslosen angetreten werden können und voll sozialversicherungspflichtig sind. In unserem Antrag »Programm für gute öffentlich geförderte Beschäftigung auflegen« (Drucksache 18/4449) haben wir detaillierte Vorschläge unterbreitet, wie ein solches Programm aufgebaut, finanziert und durchgeführt werden kann.

Erwerbsarbeit ist zentral für gesellschaftliche Teilhabe und kann Menschen, die bisher mit langandauernder Erwerbslosigkeit zu kämpfen haben, neue Perspektiven eröffnen. Es ist falsch, dass die Bundesregierung lieber Arbeitslosigkeit verwaltet statt bekämpft. Auch viele Wohlfahrtverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund sehen das so. Gemeinsam müssen wir Druck machen.