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Investor-Staat-Schiedsverfahren

ISDS-Fakten

Die Anzahl der Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS – Investor-State-Dispute-Settlement) ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Gemäß UNCTAD-Statistik gab es weltweit bis Ende 2016 insgesamt 767 bekannte Klagefälle (UNCTAD, IIA Issues Note, No. 1, May 2017). Allein in 2016 sind 62 Fälle hinzugekommen. Die tatsächliche Zahl der Klagefälle dürfte laut UNCTAD deutlich höher liegen.

US-Unternehmen gehören zu den aggressivsten Klägern. Von den 767 bekannt gewordenen Klagefällen wurden 148 von US-Konzernen veranlasst.

Die bisher verhängten ISDS-Entschädigungszahlungen fließen zu 92 Prozent an Konzerne beziehungsweise an reiche Einzelinvestoren (gemäß Gus van Harten, Professor für internationales Investmentrecht an der York University in Toronto, Kanada):

  • 64 Prozent an Konzerne mit mehr als zehn Milliarden US-Dollar Umsatz,
  • 12 Prozent an Konzerne mit einem Umsatz zwischen einer Milliarde und zehn Milliarden US-Dollar,
  • 16 Prozent an reiche Einzelinvestoren mit einem Privatvermögen von mehr als 100 Millionen US-Dollar.

Auch die Bundesrepublik Deutschland ist betroffen. Der Stromkonzern Vattenfall beruft sich auf die „Energy Charta Treaty“ und verlangt 4,7 Milliarden Euro als Entschädigung für den Atomausstieg, der mit breiter Unterstützung der Bevölkerung beschlossen worden ist.