Deutschland ist das Schlachthaus Europas. Mit Niedriglöhnen konkurrierten deutsche Konzerne die Wettbewerber nieder und erzielten Milliardengewinne - auf dem Rücken von meist osteuropäischen Beschäftigten. Corona hat diese Zustände grell ausgeleuchtet und zwang die Regierung zum Handeln. Nach zähem Ringen trat am 1. Januar 2021 das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft, das Werkverträge verbietet. Ein überfälliger Schritt mit unnötigen Ausnahmen. Der Fleischlobby gelang es über die CDU/CSU, dass Gesetz abzuschwächen: Leiharbeit bleibt in der Verarbeitung weiter erlaubt, wenn auch begrenzt und nur mit Tarifvertrag. Es wird von effektiven und wirksamen staatlichen Kontrollen abhängen, ob sich die Situation für die Beschäftigten verbessert. Das Gesetz kann aber nur ein Anfang sein. Denn die Fleischwirtschaft ist nur ein Beispiel für die von Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Tarifverträgen befreiten Bereiche des deutschen Arbeitsmarktes. Es bleibt viel zu tun und DIE LINKE macht deshalb weiter Druck.
Arbeitsschutz ist Arbeitgeberpflicht – ob im Betrieb oder im Home Office
„Arbeitsschutz ist Arbeitgeberpflicht, ob im Betrieb oder im Home Office", stellt Jutta Krellmann klar. Die Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dürfe nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Betriebe, die fahrlässig die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen gefährden, müssten konsequent dichtgemacht werden, so Krellmann.
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