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Waffenrecht

Themenpapiere der Fraktion

Das deutsche Waffengesetz wurde 1972 eingeführt. Damit wurde das Schießen mit einer Waffe und der Besitz daran erlaubnispflichtig. Wer eine Waffe besitzen und damit schießen möchte, muss einen Bedarf nachweisen – das Sportschießen beispielsweise – und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll verhindert werden, dass psychisch Instabile, Kriminelle oder „Extremisten“ in den legalen Besitz von Waffen gelangen. Die Aufbewahrung der Waffe muss besonders sicher sein.

In den letzten Jahren ist das Waffenrecht immer mal wieder verschärft worden. Zunächst in Deutschland selbst, beispielweise nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 oder in Reaktion auf einen Zwischenfall 2016, als ein „Reichsbürger“ einen Polizisten in Georgensmünd erschossen hatte. Dann wurden auch auf EU-Ebene die Regelungen zum Besitz von und zum Handel mit Waffen verschärft, unter anderem in Reaktion auf die terroristischen Anschläge in Paris und Brüssel 2015.

Trotz zahlreicher Verschärfungen im Detail nimmt der Waffenbesitz in Deutschland zu. 2020 waren 5,57 Millionen Waffen und Waffenteile im „Nationalen Waffenregister“ gespeichert. Schützen und Jäger haben in Deutschland eine starke Lobby. Vor allem die Sport- und Brauchtumsschützen pflegen gute Beziehungen in die Politik, vor allem zur CDU. In den Wahlkreisen holt die CDU ihre Stimmen auch im konservativen Milieu der Schützenvereine – mit denen will sich kein Kandidat überwerfen. Die Selbstinszenierung als „Opfer“, dem mit einem „Generalverdacht“ begegnet wird, verleiht den organisierten Schützen darüber hinaus moralischen Kredit.

Dabei wird vergessen, dass Waffen nun einmal tödlich sein können. Dramatische Amokläufe wie der in Winnenden wären nicht möglich gewesen, wenn die benutzte Waffe sicher aufbewahrt gewesen wäre. Jede Waffe kann potentiell auch in den illegalen Handel geraten und dort an Kriminelle und Terroristen verkauft werden. Die Gesellschaft kann nicht davon ausgehen, dass alle Waffenbesitzer verantwortlich mit ihrer Waffe umgehen. Deshalb ist eine gesetzliche Regulierung einfach selbstverständlich, und kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Denn ein Grundrecht auf Waffenbesitz gibt es in Deutschland glücklicherweise nicht.


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