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Ratingagenturen

Themenpapiere der Fraktion

Ratingagenturen bewerten die einzelwirtschaftliche Zahlungs- bzw. Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen, aber auch von Staaten (mitunter auch von deren untergeordneten Gebietskörperschaften, etwa Kommunen in Italien), die Wertpapiere herausgeben (als sog. Emitenten). Das Ergebnis ist ein sog. externes Rating – in Form einer Buchstabenkombination, die von AAA (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig) reicht. Damit wird eine Beurteilung über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, die Sicherheit des jeweiligen Wertpapiers, oder auch die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung abgegeben. Hieran schließt die Verzinsung an, die der Emittent dem Käufer für das eingegangene Risiko in Aussicht stellt. Ratingagenturen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, deren Einnahmen und Gewinn von den Aufträgen der Unternehmen abhängig sind, für die sie tätig werden. Kennzeichnend ist die Oligopol-Struktur des Ratingmarkts: Die drei größten Ratingagenturen Moody’s, Standard & Poors und Fitch teilen den Markt fast vollständig untereinander auf.

Ratingagenturen haben mit dem enormen Wachstum der Finanzmärkte seit Beginn der 90er Jahre eine Rolle erlangt, die weit über das unmittelbare Verhältnis zwischen Emitenten und Anlegern hinausgeht. Zudem stützen sich die Aufsichtsbehörden, wie die BaFin aber auch Versicherungen und Pensionskassen bei der Beurteilung von Risiken in erheblichem Umfang auf die Urteile dieser Finanzanalysten. Die Werthaltigkeit von Ratings ist erschüttert, seit im Sommer 2007 „Schrottpapiere“ in Form unzureichend besicherter Immobilienkredite an die Finanzmärkte weitergereicht wurden. Sie erhielten bis zuletzt beste Noten von den Ratingagenturen und lösten seinerzeit die Finanzkrise mit aus. Die Komplexität der verschiedenen Wertpapiere wurde von den Ratingagenturen selbst nicht mehr durchschaut und das Rating unterlag einem gewissen prozyklischen Herdentrieb. Problematisch am Rating ist ferner das Vergütungssystem  – derjenige, der bewertet wird, bezahlt denjenigen, der bewertet – Gefälligkeitsgutachten sind damit vorprogrammiert.

Andere Fraktionen, insbesondere CDU/CSU wollen mehr Wettbewerb sowie europäischer Ratingagenturen fördern. Davon versprechen sie sich eine bessere Qualität der Ratings. Diese Hoffnung hält DIE LINKE für naiv und trügerisch, denn bestehende Interessenkonflikte und Anreize zu Gefälligkeitsgutachten, werden hierdurch nicht ausgeräumt. Sie fordert den Aufbau einer öffentlichen Ratingagentur auf europäischer Ebene als Bestandteil der Finanzaufsicht. Der Interessenkonflikt zwischen Maximierung der Einnahmen und Neutralität der Beurteilung wird aufgelöst. Neben der individuellen Bonität der Emittenten würden auch gesamtwirtschaftliche Umstände berücksichtigt. Darüber hinaus müssen Finanzierung und Beauftragung von Ratingagenturen entkoppelt werden. Hierzu schlägt die LINKE eine Gebührenordnung für die Tätigkeit der privaten Ratingagenturen vor.


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